Ärzteschaft

KBV-Vorstands­gehälter: Köhler kommt Ministerium entgegen

  • Dienstag, 27. März 2012
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Andreas Köhler

Berlin –  Im Streit um die Höhe seiner Vorstandsbezüge ist der Vorstands­vor­sitzende der Kassenärztlichen Bundes­vereinigung (KBV), Andreas Köhler, dem Bundesgesund­heits­ministerium ent­gegen­gekommen. Er habe die Vorsitzen­den der KBV-Vertreter­versammlung gebeten, seinen Arbeitsvertrag ent­sprechend zu ändern, teilte Köhler heute in einer Erklärung mit. Er begründete diesen Schritt damit, dass die Diskussion um die Höhe seines Vorstandsgehalts die notwendige Sacharbeit bei der Umsetzung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes in erheblichem Maße belastet habe.

„Sie widerspricht  auch meinem Verständnis von der Wahrnehmung meines Amtes und schadet auf Dauer den Interessen der Ärzteschaft  und der Institution KBV“, so der KBV-Chef.

Köhler zufolge haben die Vorsitzenden der Vertreterversammlung Verständnis für seinen Schritt gezeigt. Sie legten jedoch gleichzeitig Wert darauf, dass der Abschluss von Arbeitsverträgen mit dem Vorstand grundsätzlich eine Angelegenheit  der ärztlichen Selbstverwaltung sei. Diese Position sei durch mehrere Rechtsgutachten bekräftigt worden.

Hintergrund des Streits mit dem Bundesgesundheitsministerium ist eine Erhöhung von Köhlers Vorstandsbezügen nach dessen Wiederwahl 2011 um rund 35 Prozent auf 350.000 Euro jährlich. Nach Ansicht von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr genügt diese Vergütung nicht dem Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebot. Er hatte der KBV deshalb eine Frist bis zum 23. März gesetzt, um neue Verträge vorzulegen. Andernfalls hatte das Ministerium gedroht, einen Verpflichtungsbescheid zu erlassen, gegen den die KBV hätte klagen können.

HK

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