KBV-VV: Facharzt-EBM nicht in Teilen reformieren
Berlin – Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat in ihrer Sondersitzung am 3. Juli den Katalog von Versorgungszielen befürwortet, auf Basis dessen der KBV-Vorstand in der diesjährigen Honorarrunde mit den Krankenkassen über verbesserte Behandlungsstrategien und deren extrabudgetäre Vergütung verhandeln will. Das geht aus den Beschlüssen hervor, die in der geschlossenen Sitzung gefasst und nun von der KBV veröffentlicht wurden. Festgelegt wurde im Zusammenhang mit den Versorgungszielen danach auch, dass bundeseinheitliche Vergütungen in besonderen Leistungsbereichen nicht zu Lasten einzelner Kassenärztlicher Vereinigungen (KVen) gehen dürfen.
In einem weiteren Beschluss hat sich die Vertreterversammlung dagegen ausgesprochen, den fachärztlichen Abschnitt des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) stufenweise zu überarbeiten. Diesen Vorschlag hätten die Krankenkassen in den Bewertungsausschuss eingebracht, so die Erläuterung. Lieber solle man in Kauf nehmen, dass man mit der Überarbeitung erst 2017 fertig werde, dafür aber die Auswirkungen der Neuerungen als Ganzes analysieren könne. „Punktuelle Anpassungen (Psychotherapievergütung, Anerkennung neuer Methoden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss) stehen diesem Ziel nicht entgegen“, so der Beschluss.
Der Bundesverband niedergelassener Ärzte (BVNF) bedauerte diese Entscheidung. „Damit schwindet die Hoffnung, dass die äußerst angespannte und im GKV-Bereich völlig unangemessene Vergütung in den überwiegend grundversorgenden Facharztgruppen in einem zeitnah überarbeiteten EBM behoben werden kann“, äußerte der BVNF-Vorsitzende Wolfgang Bärtl. Als „kleinen Lichtblick” wertete er hingegen den Beschluss der KBV-VV, wonach in den anstehenden Honorarverhandlungen die Stärkung der haus- und fachärztlichen Grundversorgung ein Schwerpunkt sein soll.
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