Ärzteschaft

KBV warnt vor Regressrisiko für Praxen bei angepasstem Moderna-Impfstoff

  • Freitag, 13. Oktober 2023
/picture alliance, dpa, Ole Spata
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Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat davon abgeraten, den an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten COVID-19-Impfstoffs des Unternehmens Moderna zu verordnen. Grund ist das Risiko einen Regres­ses.

Auch wenn der GKV-Spitzenverband darauf hinweise, dass im Einzelfall eine Verordnung dieses Impf­stoffes möglich sei, bleibt aus Sicht der KBV offen, wann diese Ausnahme vorliegen könnte.

Die Europäische Kommission hatte den angepassten Impfstoff Spikevax XBB.1.5 von Moderna Mitte Septem­ber für Erwachsene und Kinder ab sechs Monaten zugelassen. Das in Einzeldosen-Durchstechfläschchen an­gebotene Vakzin wird jedoch nicht zentral vom Bund beschafft und zur Verfügung gestellt.

Es kann somit auch nicht zulasten des Bundesamts für Soziale Sicherung und damit nicht kostenfrei für die gesetzliche Krankenversicherung bezogen werden.

Daraufhin hatte die KBV Praxen im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot von Verordnungen abgeraten und den GKV-Spitzenverband aufgefordert zu erklären, dass im Fall eines Einsatzes des Impfstoffs Spikevax XBB.1.5 auf eine Wirtschaftlichkeitsprüfung und nachgelagerte Regresse verzichtet werde.

Nun liegt der KBV das Antwortschreiben des GKV-Spitzenverbandes vor. Darin heißt es laut KBV: Dem Arzt obliege die Entscheidung, den Impfstoff von Moderna zu verordnen, wenn im Einzelfall eine medizinische Begründung im Sinne einer absoluten oder relativen Kontraindikation gegen einen Einsatz der zentral be­schafften Impfstoffe spreche.

Stünden zur Erreichung eines medizinischen Zwecks gleichermaßen geeignete Leistungen zur Verfügung, sei nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot die wirtschaftlichere einzusetzen. Ein Wahlrecht der Patienten bezüglich der Impfstoffauswahl bestehe nicht.

Dazu äußerte sich die KBV kritisch: Es bleibe offen, wann die Ausnahme vorliegen könnte. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) derzeit Einschränkungen beim Einsatz von Spikevax – nicht aber bei Comirnaty – in ihren Empfehlungen vorsehe.

Eine regresssichere Verordnung von Spikevax XBB.1.5 von Moderna ist laut KBV damit weiterhin nicht gege­ben, Ärzte sollten den Impfstoff daher derzeit nicht bestellen, rät die KBV.

hil/sb

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