Ärzteschaft

Kein Regressrisiko bei Mehrdosen­behältnissen, aber bei Moderna

  • Mittwoch, 20. September 2023
/ilyaplatonov, stock.adobe.com
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Berlin – Bei der Coronaimpfung besteht offenbar kein Regressrisiko für Ärzte, wenn nicht der gesamte Impf­stoff aus Mehrdosenbehältnissen verimpft werden kann. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zumindest der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) mitgeteilt.

Das BMG erklärte demnach, es würden auch weiterhin keine Regressansprüche gestellt, wenn COVID-19-Impfstoffdosen „trotz bedarfsgerechter Bestellung und sorgfältiger Terminplanung“ verfielen oder nicht ver­wendet werden könnten.

Der an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepasste Impfstoff von Biontech/Pfizer wird derzeit noch nicht in Ein­zeldosen bereitgestellt. Es gibt lediglich Fläschchen mit sechs (für Jugendliche und Erwachsene sowie für Kinder) beziehungsweise zehn Dosen (für Kleinkinder).

Das BMG teilte außerdem mit, dass es bei der wöchentlichen Meldung von tagesgenauen Impfdaten bleibt. Die KBV hatte mehrfach angemahnt, die Meldevorgaben an die der anderen Impfungen anzupassen.

Eine vollständige und zeitnahe Erfassung der Impfdaten sei unter anderem erforderlich, um die Impfinan­spruch­nahme in Deutschland so genau und aktuell wie möglich abbilden und die Wirksamkeit und Sicherheit der neu zugelassenen Varianten-angepassten Impfstoffe einschätzen zu können, so das BMG.

Regressprobleme kann es nach Ansicht der KBV aber bei dem angepassten Impfstoff von Moderna geben, der kürzlich von der Europäische Kommission zugelassen worden ist. Der angepasste Impfstoff Spikevax XBB.1.5 des Unternehmens Moderna hatte am vergangenen Freitag die Zulassung der EU-Kommission für Erwachsene und Kinder ab sechs Monaten erhalten.

Das in Einzeldosendurchstechfläschchen angebotene Vakzin wird jedoch laut KBV nicht zentral vom Bund be­schafft und zur Verfügung gestellt. Es könne somit auch „nicht zulasten des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) und damit nicht kostenfrei für die gesetzliche Krankenversicherung bezogen werden“, schreibt die KBV.

Daher rate man „gegenwärtig vor dem Hintergrund eines bestehenden Regressrisikos von Verordnungen ab“. Ob der Impfstoff über die Regelversorgung angeboten und von den Krankenkassen erstattet werde, sei noch nicht geklärt. Die KBV hat den GKV-Spitzenverband in einem Schreiben aufgefordert, zu erklären, ob im Fall eines Einsatzes des Impfstoffs von Moderna auf eine Wirtschaftlichkeitsprüfung und nachgelagerte Regresse verzichtet wird.

may/EB

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