Ärzteschaft

KBV weiterhin gegen Papierausdruck bei AU-Bescheinigungen

  • Freitag, 18. Oktober 2019

Berlin – Krankenkassen müssen Arbeitgebern die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) eines Versicherten ab 2021 digital bereitstellen. Dennoch sollen Ärzte ihren Patienten weiterhin einen Papierausdruck für den Arbeitgeber mitgeben. Die Kassenärztliche Bun­des­vereinigung (KBV) hält das für unnötig.

„Diese Doppelstruktur führt zu unnötiger Bürokratie und muss weg“, sagte KBV-Vor­stands­mitglied Thomas Kriedel anlässlich der ersten Lesung des dritten Bürokratieentlas­tungs­gesetzes im Bundestag. „Wenn die geplanten Regelungen tatsächlich so in die am­bulante Versorgung gelangen, hat das Gesetz seinen Namen nicht verdient,“ sagte er.

Entweder werde die Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit elektronisch oder auf Papier ausgestellt. Beides verursache lediglich mehr Arbeit, aber bringe keinerlei zusätzlichen Nutzen. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verpflichtet Vertragsärzte ab 2021, die AU-Bescheinigung digital an die Krankenkassen zu schicken.

Das dritte Bürokratieentlastungsgesetz sieht nun vor, dass die Arbeitgeber die Beschei­ni­gungen dann auch digital bei den Krankenkassen abrufen. Gleichzeitig sollen Ärzte den Patienten aber eine papiergebundene AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber ausstellen und mitgeben.

Anders als in der Begründung des Gesetzentwurfs dargestellt, sei bereits jetzt eine rechtsverbindliche digitale Signatur möglich, meint die KBV in ihrer Stellungnahme. Damit könne die digitale Übermittlung der AU-Bescheinigung an die Krankenkasse und den Arbeitgeber rechtsgültig erfolgen. Im Zweifel könne die Ausstellung einer AU auch über die Dokumentation des Arztes nachgewiesen werden.

may/EB

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