Ausland

Keimbahneingriffe verstoßen gegen die Grundrechtscharta der Europäischen Union

  • Donnerstag, 14. Februar 2019
DNA wird mit Pinzette bearbeitet. /vchalup, stock.adobe.com
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Straßburg – Der Rumänische Minister George Ciamba hat im Namen des Rates der Europäischen Union (EU) klargestellt, dass Eingriffe in die menschliche Keimbahn ein Verstoß gegen die Grundrechtscharta der Europäischen Union sind. Das sagte er diese Woche in einer Plenardebatte in Straßburg.

Entgegen international vereinbarter Standards kamen 2018 in China die ersten beiden genmanipulierten Kinder zur Welt. Sie sollen immun gegen das HI-Virus sein. Der verantwortliche Forscher He Jiankui hatte seine Forschung bei einer Konferenz Ende November in Hong Kong präsentiert und in der wissenschaftlichen Gemeinschaft sowie in der Öffentlichkeitfür für Empörung gesorgt. Die chinesische Regierung stufte Hes Keimbahneingriff als illegal ein und übergab den Fall an die „öffentlichen Sicherheitsbehörden“.

Aufgrund dieses Vorfalls hatten der Europaabgeordnete Peter Liese (CDU) und Miroslav Mikolášik eine Debatte beantragt. Peter Liese, gesundheitspolitischer Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP – Christdemokraten), sagte in der Debatte: „Gentechnik bietet große Chancen, die wir nutzen müssen, aber es muss ethisch motivierte Grenzen geben. Nicht alles, was technisch möglich ist, darf auch erlaubt sein. Eingriffe in die menschliche Keimbahn sind generell unverantwortlich. Dem Aufschrei muss ein nachhaltiges Engagement gegen all diese Experimente folgen.“

Der Generaldirektor der Welt­gesund­heits­organi­sation (WHO) Tedros Adhanom Ghebreyesus hatte bereits im Dezember 2018 Konsquenzen angekündigt. Denn auch er will die Chancen der Genommanipulationen an Keimzellen für die Therapie bei Krankheiten nicht ausschließen. Richtlinien sollen daher erarbeitet werden, um Rahmenbedingungen für mögliche Einsatzgebiete der Methode vorzugeben.

gie

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