Ärzteschaft

Kein Anstieg ärztlicher Behandlungsfehler in Rheinland-Pfalz

  • Dienstag, 11. Juni 2013

Mainz – 441 Patienten haben sich im vergangenen Jahr an den Schlichtungsausschuss in Rheinland-Pfalz gewandt, weil sie einen ärztlichen Fehler vermuteten. 397 dieser Verfahren konnten der Ausschuss im vergangenen Jahr bearbeiten und 266 Entscheidungen treffen. Bei 68 von ihnen bejahte der Schlichtungsausschuss einen Behandlungsfehler.

Das entspricht einer Quote von rund 25 Prozent. Die Zahl der Schlichtungsverfahren entspricht damit ungefähr jener des Jahres 2011. „Setzt man die Zahlen der Behand­lungsfehler beispielsweise in Relation zur Zahl aller landesweit erfassten Behand­lungsfälle, so liegt der Fehlerquotient im Promillebereich“, hieß es aus der Ärztekammer Rheinland-Pfalz.

2012 betrafen drei Viertel der Anträge die Krankenhäuser und ein Viertel den ambu­lanten Bereich. Im Krankenhausbereich kamen die meisten dieser Anträge aus der Unfallchirurgie (48 Fälle), der Allgemeinchirurgie (35 Fälle), der Orthopädie (30 Fälle), der Frauenheilkunde (22 Fälle) und der Inneren Medizin (11 Fälle). Im ambulanten Bereich betraf es besonders hausärztlich tätige Ärzte (9 Fälle), die Orthopädie (9 Fälle), die Innere Medizin (7 Fälle), die Augenheilkunde (7 Fälle) und die Unfallchirurgie (5 Fälle).

„Auch wenn Behandlungsfehler landesweit nur eine geringe Häufigkeit haben, so nimmt der Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer jeden eingehenden Antrag sehr ernst“, betonte der Landesärztekammer-Präsident Frieder Hessenauer. Rheinland-Pfalz habe daher schon seit vielen Jahren stimmberechtigte Patientenvertreter im Schlichtungs­ausschuss.

Insgesamt ist der Schlichtungsausschuss in Mainz mit fünf Mitgliedern besetzt: einem Juristen, zwei Fachärzten und zwei Patientenvertretern. Das Verfahren ist für die Patienten unentgeltlich.

hil

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