Kein Bestandsschutz für ältere Genesenennachweise

Berlin – Für ältere Genesenennachweise, die schon vor der jüngsten Verkürzung der Geltungsdauer vorlagen, gibt es keinen Bestandsschutz. Das hat ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums heute klargestellt.
Die Regelung zur Verkürzung sei direkt umgesetzt worden und gelte direkt. Seit dem vergangenen Samstag gilt der Genesenenstatus nur noch für eine Zeitspanne zwischen 28 und 90 Tagen nach einem positiven PCR-Test. Vorher galt er etwa doppelt so lange. Nachweise von Anfang Oktober zum Beispiel sind damit jetzt abgelaufen.
Der Sprecher wies darauf hin, dass sich viele Genesene hätten impfen lassen. Außerdem könne man die Regelung „auch als Anreiz sehen, sich impfen zu lassen“. Wer genesen sei und sich impfen lasse, für den gelte dann direkt die 2G-Regel.
Die Gesundheitsminister der Länder hatten das Bundesgesundheitsministerium gebeten, Übergangsregelungen für Betroffene zu erarbeiten. Diese seien besonders für gebuchte Reisen und für den Zugang zu Veranstaltungen notwendig, hatte es nach einer Länderkonferenz vorgestern geheißen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: