Vermischtes

Kein Prozess gegen Kusch wegen Sterbehilfe

  • Montag, 13. Juni 2016

Hamburg – Dem Hamburger Sterbehelfer Roger Kusch bleibt der Gang vors Gericht erspart. Im Zusammenhang mit der Sterbehilfe für zwei über 80-jährige Frauen in Ham­burg ließ das Oberlandesgericht die Anklage wegen Totschlags gegen den ehema­ligen Hamburger Justizsenator und Vorsitzenden des Vereins Sterbehilfe Deutschland nicht zu.

Ein Facharzt für Nervenheilkunde werde sich dagegen wegen des Vorwurfs der versuch­ten Tötung auf Verlangen durch Unterlassen verantworten müssen, bestätigte heute eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Ein weiterer Anklagepunkt werde die Überlassung von Betäubungsmitteln sein. Im vergangenen Jahr hatte auch das Hamburger Landge­richt eine Anklage wegen gemeinschaftlichen Totschlags nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Die von der Staatsanwaltschaft dagegen erhobene Beschwerde wies das Oberlandesgericht jetzt zurück.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erklärte dazu, die Entscheidung zeige, wie notwendig das gesetzliche Verbot der gewerbsmäßigen Suizidvermittlung durch den Bundestag im vergangenen Spätherbst gewesen sei. „Nun gibt es ein wirksames Instrument, dem Tod aus den Gelben Seiten ein Riegel vorzuschieben“, sagte Vorstand Eugen Brysch.

Die 81 und 85 Jahre alten Frauen hatten am 10. November 2012 in Anwesenheit des Arztes eine Überdosis eines verschreibungspflichtigen Medikaments genommen und waren gestorben. Die Staatsanwaltschaft warf Kusch und dem Arzt daraufhin vor, den Frauen zum Tod verholfen zu haben, ohne sie in vollem Umfang über ihren Sterbe­wunsch aufgeklärt zu haben. Kusch soll den Frauen für die am 10. November 2012 durchgeführte Tötung das Malariamedikament Chloroquin beschafft, das kardiotoxische Mittel soll ihnen dann der Mediziner verabreicht haben. Beide Frauen starben an einer Überdosis.

Der frühere Hamburger Justizminister und ehemalige CDU-Politiker Kusch polarisiert schon seit Jahren. Allein 2015 will der von ihm gegründete Verein Sterbehilfe Deutsch­land 73 Sterbewillige beim Suizid begleitet haben. Im gesamten Jahr 2014 hätten sich 44 Männer und Frauen mit Hilfe des Vereins das Leben genommen.

2008 hatte Kusch mit seinem damaligen Verein „Dr. Roger Kusch Sterbehilfe“ fünf Menschen beim Suizid geholfen und dafür jeweils 8.000 Euro kassiert. Nachdem ihm das vor Gericht verboten worden war, gründete er 2010 den Verein „Sterbehilfe Deutsch­land“, der Patienten bei der Selbsttötung begleitet – ohne Honorar, aber nur bei bezahlter Mitgliedschaft. Der Bundestag hatte im November ein Gesetz verabschiedet, das ein Verbot aller organisierten Formen von Suizidbeihilfe enthält.

kna

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