Kein TI-Anschluss: KV Thüringen musste Honorar bei 306 Praxen kürzen

Weimar – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Thüringen musste im Rahmen der Abrechnung des dritten Quartals 2019 bei 306 Hauptbetriebsstätten das Honorar kürzen, weil die Praxen das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) nicht vorgenommen haben. Das berichtete der zweite Vorsitzende der KV, Thomas Schröter, bei der Vertreterversammlung der KV Thüringen in Weimar.
„Betroffen von der einprozentigen Honorarkürzung waren im dritten Quartal 2019 10,68 Prozent aller VSDM-pflichtigen Praxen“, erläuterte Schröter. Dabei sei die Kürzung unabhängig davon, welche Umstände dazu geführt hätten, dass die Praxen ihre Anschlussfrist an die Telematikinfrastruktur (TI) nicht eingehalten haben.
„Wir haben die Mitteilungen der nicht lieferfähigen Anbieter von Praxisverwaltungssoftwaresystemen inzwischen über die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geleitet und damit die Forderung nach Verschonung unschuldiger Ärzte von Honorarstrafen begründet“, berichtete Schröter. Die KBV habe dazu vom BMG mitgeteilt bekommen, dass eine Änderung der Sanktionen für solche Fallkonstellationen nicht vorgesehen sei.
Schröter wies daraufhin, dass der Honorabzug ab März 2020 bei 2,5 Prozent liege. „Den unschuldig Betroffenen bleibt nur die Möglichkeit der Schadenersatzforderung gegenüber dem nicht lieferfähigen Konnektoranbieter, deren Erfolg ungewiss ist“, so der KV-Vize.
Den höchsten Anteil von Betriebsstätten ohne Online-VSDM hatten laut der KV im dritten Quartal 2019 die Fachärzte für Nervenheilkunde und Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie mit 16 von 63 Praxen (etwa 25,4 %).
Danach folgten die Psychotherapeutengruppen mit zusammen 129 von 509 Praxen (circa 25,3 %). Bei den Hausärzten waren 73 von 1.071 Praxen (etwa 6,8 %) bis zum 30. September 2019 noch nicht an die TI angeschlossen. Der durchschnittliche Kürzungsbetrag pro Betriebsstätte betrug 432 Euro.
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