Ärzteschaft

Telematik­infrastruktur: Ein Drittel der Ärzte muss mit Honorarkürzungen rechnen

  • Montag, 1. Juli 2019
/dpa
/dpa

Berlin – 100.000 Praxen von Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten sind derzeit an die Telematikinfrastruktur (TI) ange­schlossen. 20.000 weitere haben die Bestellungen für den Anschluss ausgelöst. Diese Zahlen hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) heute genannt. Den nicht angeschlossenen drohen Konse­quenzen.

Seit dem 1. Juli sind Vertrags­ärzte und -psychotherapeuten verpflichtet, das Versicher­tenstamm­da­tenmanagement (VSDM) vorzunehmen. Alle Ärzte und Psychotherapeu­ten müssen dies bei jedem ers­ten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal durchführen und dies gegenüber ihrer KV mit den Abrechnungsunterlagen nachweisen. Wenige Aus­nahmen gibt es für Ärzte und psy­chologische Psychotherapeuten, wenn sie keinen persönli­chen Arzt-Patienten-Kontakt haben oder (situationsbezogen) ein mobiles Kartenter­minal einsetzen.

Das BMG rechnet damit, dass in Kürze zwei Drittel der knapp 180.000 betroffenen Praxen an die TI angeschlossen sein werden. Auf den Rest kämen nun Honorarkür­zungen zu, hieß es vom Ministerium. Konkret geht es zunächst um eine Kürzung von einem Prozent.

Das entspreche im Schnitt etwa 200 Euro im Monat, hieß es vom Ministerium. Dies orientiert sich daran, dass Ärzte und Psychotherapeuten im ersten Quartal 2018 im Schnitt rund 65.000 Euro für die Behandlung von Kassenpatienten bekommen haben. Bei Fachärzten mit etwas höheren Honoraren dürfte die Kürzung im Schnitt nun bei knapp 300 Euro im Monat liegen.

Die TI soll alle Beteiligten des Gesundheitswesens wie Ärzte, Krankenhäuser, Apothe­ken und Krankenkassen vernetzen. Verzögerungen ergaben sich teils aus Problemen wegen fehlender Geräte. Einzelne Ärzteverbände hatten auch Sicherheitsbedenken geltend gemacht.

Das Ministerium wies solche Kritik zurück. Die TI genüge höchsten Ansprüchen an den Datenschutz. Praxen, die sich weiterhin nicht anschließen lassen, sollen ab März 2020 2,5 Prozent Honorarkürzung drohen.

dpa/may

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung