Telematikinfrastruktur: Ein Drittel der Ärzte muss mit Honorarkürzungen rechnen

Berlin – 100.000 Praxen von Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten sind derzeit an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen. 20.000 weitere haben die Bestellungen für den Anschluss ausgelöst. Diese Zahlen hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) heute genannt. Den nicht angeschlossenen drohen Konsequenzen.
Seit dem 1. Juli sind Vertragsärzte und -psychotherapeuten verpflichtet, das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) vorzunehmen. Alle Ärzte und Psychotherapeuten müssen dies bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal durchführen und dies gegenüber ihrer KV mit den Abrechnungsunterlagen nachweisen. Wenige Ausnahmen gibt es für Ärzte und psychologische Psychotherapeuten, wenn sie keinen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt haben oder (situationsbezogen) ein mobiles Kartenterminal einsetzen.
Das BMG rechnet damit, dass in Kürze zwei Drittel der knapp 180.000 betroffenen Praxen an die TI angeschlossen sein werden. Auf den Rest kämen nun Honorarkürzungen zu, hieß es vom Ministerium. Konkret geht es zunächst um eine Kürzung von einem Prozent.
Das entspreche im Schnitt etwa 200 Euro im Monat, hieß es vom Ministerium. Dies orientiert sich daran, dass Ärzte und Psychotherapeuten im ersten Quartal 2018 im Schnitt rund 65.000 Euro für die Behandlung von Kassenpatienten bekommen haben. Bei Fachärzten mit etwas höheren Honoraren dürfte die Kürzung im Schnitt nun bei knapp 300 Euro im Monat liegen.
Die TI soll alle Beteiligten des Gesundheitswesens wie Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen vernetzen. Verzögerungen ergaben sich teils aus Problemen wegen fehlender Geräte. Einzelne Ärzteverbände hatten auch Sicherheitsbedenken geltend gemacht.
Das Ministerium wies solche Kritik zurück. Die TI genüge höchsten Ansprüchen an den Datenschutz. Praxen, die sich weiterhin nicht anschließen lassen, sollen ab März 2020 2,5 Prozent Honorarkürzung drohen.
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