Keine Coronaimpfpflicht mehr für Bundeswehrsoldaten

Berlin – Bundeswehrsoldaten müssen künftig keine Coronaimpfung mehr vorweisen. Eine fachliche Überprüfung der zuständigen Stellen der Bundeswehr in Verbindung mit einem Votum des Wehrmedizinischen Beirates von vergangener Woche habe eine Abkehr von der Duldungspflicht hin zu einem freiwilligen Impfangebot ergeben, teilte eine Sprecherin des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) heute mit. Zuerst hatte das Portal t-online berichtet.
Soldatinnen und Soldaten müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza.
Am 24. November 2021 hatte das Verteidigungsministerium eine COVID-19-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift „Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen“ aufgenommen.
Für diese Impfung bestand demnach seitdem eine sogenannte Duldungspflicht. Wer sich dem Impfschema ohne medizinische oder rechtliche Begründung widersetzt, musste mit Disziplinarmaßnahmen oder dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Heute verhandelte zugleich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Coronaimpfpflicht bei der Bundeswehr. Der Antragsteller, ein Soldat, hatte sich bereits gegen die Aufnahme der COVID-19-Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr gewendet und hält ihre Beibehaltung unter den gegenwärtigen Bedingungen für rechtswidrig. Wann eine Entscheidung verkündet wird, ist noch unklar.
Das Gericht hatte vor knapp zwei Jahren in einer Grundsatzentscheidung (1 WD 2.22 – BVerwGE 176, 138) die Aufnahme der COVID-19-Impfung als rechtmäßig angesehen. Zugleich hatte es das Verteidigungsministerium aufgefordert, die Aufrechterhaltung der Impfung angesichts sich ändernder Umstände zu evaluieren und zu überwachen.
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