Keine Einigung bei EBM-Ziffern für Telemedizin in der Kardiologie
Berlin - Die lang erwartete Aufnahme von telemedizinischen Leistungen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab verzögert sich erneut. Der Erweiterte Bewertungsausschuss, der eigentlich am Dienstag über die Aufnahme der Funktionsanalyse eines implantierten Kardioverters beziehungsweise Defibrillators sowie von implantierten Systemen zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT-P und CRT-D) in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) entscheiden sollte, konnte sich nicht auf einen Beschluss verständigen. Grund sei die Blockadehaltung der Krankenkassen, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit.
Als neuer Verhandlungstermin ist jetzt der 31. Oktober angesetzt. Bis dahin sollen die beiden Vertragspartner KBV und GKV-Spitzenverband eine Vorlage zur Abrechnung und Vergütung erarbeiten, über die der Erweiterte Bewertungsausschuss dann am 15. Dezember beschließen will.
„Jetzt steht zumindest ein Beschluss in Aussicht“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen. Damit wäre ein flächendeckender Einstieg in die Telemedizin möglich. Herzpatienten würden in mehrfacher Hinsicht davon profitieren: Durch engmaschigere Kontrollen gewinnen sie eine höhere Sicherheit und dadurch auch mehr Lebensqualität. Darüber hinaus eignet sich die telemedizinische Kontrolle, um auch in ländlichen Regionen die kontinuierliche Betreuung von Implantatträgern zu gewährleisten.
Die KBV hatte bereits vor Monaten ein detailliertes Konzept zur Telemedizin in der Kardiologie in die Verhandlungen eingebracht, das die Krankenkassen abgelehnt hatten, weil aus ihrer Sicht der Nachweis für einen evidenzbasierten Nutzen fehlt. Die KBV hat deshalb den Bewertungsausschuss als Schiedsgremium eingeschaltet und nochmals einen überarbeiteten Beschlussentwurf vorgelegt. Dieser sah neben der Kontrolle eines Kardioverters beziehungsweise Defibrillators und eines CRT-P/CRT-D auch die Überwachung von Patienten mit einem Herzschrittmacher zur antibradykarden Therapie via Telemedizin vor.
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