Keine Maskenpflicht für Beschäftigte in bayerischen Arztpraxen mehr

München – Beschäftigte in bayerischen Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen müssen ab sofort keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Gleiches gilt für Menschen in Gemeinschaftsunterkünften, etwa in Unterkünften für Geflüchtete oder Obdachlose. Die entsprechenden landeseigenen Maskenpflichten sind, wie von der Staatsregierung beschlossen, um Mitternacht ausgelaufen.
„Damit gelten zum ersten Mal seit Beginn der Coronapandemie vor drei Jahren nach bayerischem Recht keine allgemeinen verpflichtenden Schutzmaßnahmen mehr“, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Er betonte: „Das ist ein Meilenstein und zeigt, dass die Normalität immer mehr Einzug hält.“
Einst hatten im Freistaat die bundesweit strengsten Coronaregeln gegolten. Aufgrund bundesinfektionsschutzrechtlicher Regelungen bleibt es dagegen weiterhin bei der FFP2-Maskenpflicht unter anderem in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen – nach aktuellem Stand bis zum 7. April.
Die FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr, die ebenfalls bundesrechtlich geregelt war, fällt dagegen morgen (2. Februar) an weg. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wirbt allerdings dafür, zum Eigenschutz auch weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen.
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