Keine Schutzrechte für in den USA eingefrorene Embryonen
Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lehnt es ab, die Vaterschaft eines Mannes anzuerkennen, mit dessen Erbmaterial mehrere Embryonen entstanden sind. Die eingefrorenen Embryonen liegen in einer kalifornischen Fortpflanzungsklinik. Die 2. Kammer des Ersten Senats entschied heute in Karlsruhe, der Mann habe nicht dargelegt, inwieweit die vorgeburtliche Zuordnung eines Vaterschaftsstatus Sinn mache.
Auch sei nicht erkennbar, ob durch eine Vaterschaftsfeststellung die Embryonen besser geschützt würden, so die drei Richter. Die verfassungsrechtlich ungeklärte Frage, ob die Reichweite von Grundrechten über die Bundesrepublik hinaus Geltung hätte, ließen die Richter offen.
Zudem habe sich der Beschwerdeführer bewusst dafür entschieden, das deutsche Embryonenschutzgesetz zu umgehen. Der Kläger war mit seinem Ansinnen bereits in mehreren Vorinstanzen vor deutschen Gerichten gescheitert.
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