Ausland

KI-Gesetz der Europäischen Union endgültig beschlossen

  • Dienstag, 21. Mai 2024
Gesetzgeber der Europäischen Union stimmen im Europäischen Parlament über ein Gesetz zur Künstlichen Intelligenz ab. /picture alliance, ASSOCIATED PRESS, Jean-Francois Badias
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Brüssel – Die EU-Staaten haben schärfere Regeln für Künstliche Intelligenz (KI) in der Europäischen Union be­schlossen. Sie stimmten heute in Brüssel den Plänen zu, mit denen unter anderem bestimmte KI-Anwen­dun­gen ganz verboten werden, wie die Länder mitteilten. Es sei das weltweit erste Gesetz dieser Art und könne einen globalen Standard für die Regulierung von KI setzen.

Das Gesetz zielt darauf ab, die Nutzung von KI in der Europäischen Union sicherer zu machen. Es soll sicher­stellen, dass KI-Systeme möglichst transparent, nachvollziehbar, nicht diskriminierend und umweltfreundlich sind. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die KI-Systeme von Menschen überwacht werden und nicht nur von an­deren Technologien.

Die Pläne gehen auf einen Vorschlag der EU-Kommission von 2021 zurück. Systeme, die als besonders risiko­reich gelten und beispielsweise in kritischen Infrastrukturen oder im Bildungs- und Gesundheitswesen ein­gesetzt werden, müssen künftig strenge Anforderungen erfüllen.

Bestimmte KI-Anwendungen, die gegen EU-Werte verstoßen, sollen ganz verboten werden. Dazu gehört bei­spielsweise die Bewertung von sozialem Verhalten („Social Scoring“). Damit werden in China Bürger in Verhal­tenskategorien eingeteilt. Auch eine Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen soll es in der EU nicht geben.

Auch die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum – also zum Beispiel durch Videoüberwachung an öffentli­chen Plätzen – soll grundsätzlich nicht erlaubt sein. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Polizei und andere Sicherheitsbehörden sollen eine solche Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nutzen dürfen, um ganz bestimmte Straftaten wie Menschenhandel oder Terrorismus zu verfolgen.

Das Gesetz gilt für alle, die KI-Systeme innerhalb der EU entwickeln, anbieten oder nutzen. Dies betrifft öffent­liche und private Akteure sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU.

Der Digitalverband Bitkom kritisierte, dass das nun beschlossene KI-Gesetz wesentliche Fragen offen lasse. In Deutschland und den anderen EU-Ländern beginne die Regulierungsarbeit jetzt erst, sagte Verbandspräsident Ralf Wintergerst. Ob KI in Deutschland und Europa einen Schub erhalte oder vor allem vor neue Hindernisse gestellt werde, hänge entscheidend davon ab, wie dieser Rahmen ausgestaltet werde und die Regelungen in Deutschland umgesetzt würden.

Bundesdigitalminister Volker Wissing räumte heute ein, dass der Gesetzgeber bei einer so sich schnell verän­dernden Technologie wie KI dauerhaft gefordert sei. „Wir können nicht erwarten, dass wir mit einer Regulie­rung die Zukunftsfragen abschließend klären“, sagte der FDP-Politiker.

„Deswegen war ich immer dafür, dass wir schnell uns auf den Weg der Regulierung machen, aber auch den Mut haben, kontinuierlich nachzusteuern.“ Wichtig sei, dass die Innovationsfreundlichkeit der Regulierung immer im Blick behalten werde.

Nach der Bestätigung der EU-Länder werden die neuen Regeln nun im Amtsblatt veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft. Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten sollen sie dann gelten.

Wenn Unternehmen die Vorschriften nicht einhalten, müssen die Mitgliedstaaten Sanktionen beschließen. Dies können Geldstrafen sein. Privatpersonen, die Verstöße gegen die Vorschriften entdecken, können sich bei nationalen Behörden beschweren. Diese können dann Überwachungsverfahren einleiten und gegebenenfalls Strafen verhängen.

dpa

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