Kinder-Notbetreuung wird ausgeweitet, keine einheitlichen Regeln

Berlin − In der Coronakrise bekommen mehr Eltern einen Anspruch auf Notbetreuung für jüngere Kinder − es wird aber vorerst keine bundesweit einheitliche Regelung geben.
„Bis mindestens zum 3. Mai 2020 regeln und erweitern die Bundesländer die Notbetreuung im Rahmen ihrer landesspezifischen Notwendigkeiten und Gegebenheiten“, heißt es in den Ergebnissen einer Telefonschalte, zu der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey ihre Länderkollegen eingeladen hatte. Die SPD-Ministerin hatte für bundesweite Regelungen geworben, die insbesondere auch Alleinerziehende berücksichtigen sollten.
Die Notbetreuung gibt es in der Regel für Kinder ab dem Kita-Alter bis zur 6. Klasse für die Kinder von Eltern, die dringend an ihrem Arbeitsplatz gebraucht werden − etwa in der Pflege, in Krankenhäusern aber auch in der Produktion bestimmter Güter oder bei der Polizei.
Details sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Auf die Ausweitung hatten Bund und Länder sich bereits vorgestern im Grundsatz verständigt. Viele Landesregierungen haben seitdem etwa angekündigt, weitere Berufsgruppen und Alleinerziehende einzubeziehen oder die Regeln so zu lockern, dass es reicht, wenn ein Elternteil in einem sogenannten systemrelevanten Beruf arbeitet.
Für die Zeit nach dem 3. Mai soll von Montag an gemeinsam mit Experten ein Konzept erarbeitet werden, das Leitlinien und Empfehlungen zur schrittweisen Wiedereröffnung der Kindertagesbetreuung formuliert. „Wann und wie diese umgesetzt werden können, hängt vom Verlauf des Infektionsgeschehens ab“, hieß es dazu.
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