Kinderärzte erhalten Festpreise für Behandlung von über 18-jährigen Patienten

Berlin – Kinder- und Jugendärzte erhalten fast alle Untersuchungen und Behandlungen seit dem 1. April in voller Höhe vergütet – auch für ihre über 18-jährigen Patienten.
Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geeinigt.
Den Verhandlungen war im März ein Beschluss des Bundestages vorausgegangen, nachdem ab 1. April pädiatrische Untersuchungen und Behandlungen „mit den Preisen der Euro-Gebührenordnung“ vergütet werden. Die KBV und die Krankenkassen legen dazu fest, welcher Anteil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) auf die pädiatrischen Leistungen entfällt.
Reicht dieses Geld für eine vollständige Vergütung nicht aus, werden Ausgleichzahlungen der Krankenkassen fällig. Wird die MGV nicht ausgeschöpft, vereinbaren die Vertragsparteien Zuschläge zur Förderung der Kinder- und Jugendmedizin.
Die Vorgaben für dieses Verfahren hat der Bewertungsausschuss von KBV und GKV-Spitzenverband jetzt festgelegt. Und sich – anders als im Gesetz formuliert – auf die Vergütung von Leistungen für Patienten über 18 Jahre mit festen Preisen geeinigt. Dies gilt laut KBV jedoch nicht für die Versichertenpauschale dieser Patientengruppe.
Darüber hinaus haben KBV und GKV-Spitzenverband die Details zum Bereinigungsverfahren sowie die konkreten Bereinigungsmengen der MGV hinsichtlich der Vergütung bestimmter Leistungen der Kinde- und Jugendpsychiatrie festgelegt.
Sie wurden mit dem im März beschlossenen Gesetz aus dem Budget des einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) herausgenommen und von den Krankenkassen komplett extrabudgetär vergütet. Dies betrifft der KBV zufolge den EBM-Abschnitt 14.2 sowie die Gebührenordnungspositionen 14220, 14222, 14240, 14313 und 14314.
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