Politik

Entbudgetierung der Pädiatrie: Was das konkret bedeutet

  • Freitag, 17. März 2023
/MQ-Illustrations, stock.adobe.com
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Berlin – Der Bundestag hat gestern beschlossen, dass Kinder- und Jugendärzte ab dem 1. April nahezu alle Untersu­chungen und Behandlungen in voller Höhe vergütet bekommen. Außerdem werden ausgewählte Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie extrabudgetär bezahlt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) macht heute deutlich, was das genau für den Praxisalltag bedeutet.

Nach dem Beschluss des Bundestags würden künftig alle pädiatrischen Leistungen des Kapitels 4 im Einheit­lichen Bewertungsmaßstab (EBM) für Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in voller Höhe vergütet, schreibt die KBV. Dies war zunächst nur für allgemeine kinderärztliche Leistungen vorgesehen, sodass nur Leistungen aus dem Unterkapitel 4.2 zu festen Preisen vergütet worden wären.

Allerdings sieht die Ampelkoalition keine extrabudgetäre Vergütung für die Pädiatrie vor, sondern führt ein Verfahren ein, wonach die Krankenkassen Nachzahlungen leisten müssen, wenn die MGV zur Honorierung aller erbrachten Leistungen nicht ausreicht. Die KBV hatte sich für eine extrabudgetäre Vergütung eingesetzt.

Der Bewertungsausschuss wurde beauftragt, bis zum 31. Mai Vorgaben für ein Verfahren festzulegen, mit dem der auf die Kinder- und Jugendärzte entfallende Anteil an der MGV bestimmt wird. Für die erstmalige Festle­gung rückwirkend zum 1. April ist das Honorarvolumen zugrunde zu legen, das für die Leistungen im zweiten Quartal 2022 ausgezahlt worden ist.

Für die Kinder- und Jugendpsychiater gilt ab dem 1. April: die kinder- und jugendpsychiatrische Grundversor­gu­ng, Gespräche, Beratungen, Erörterungen, Abklärungen, Anleitung von Bezugs- oder Kontaktpersonen, Be­treuung sowie kontinuierliche Mitbetreuung in häuslicher Umgebung oder in beschützenden Einrichtungen oder Heimen werden außerhalb der MGV zu festen Preisen vergütet.

Konkret werden nach Angaben der KBV die Untersuchungen und Behandlungen der Kinder- und Jugendpsy­chia­trie (EBM-Abschnitt 14.2 sowie GOP 14220, 14222, 14240, 14313 und 14314) aus dem Budget heraus­ge­nommen.

„Nach 30 Jahren Budgetierung bekommt der leistungsfeindliche Honorardeckel erstmals Löcher“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Gassen. Damit sei der Anfang für den längst überfälligen Ausstieg aus den Honorarbudgets gemacht.

Es habe sich ausgezahlt, dass die KBV nicht lockergelassen und eine Entbudgetierung weiterer Leistungen eingefordert habe, betonte KBV-Vizechef Stephan Hofmeister. Auch für die kinder- und jugendärztliche Versorgung dringend benötigte Gelder, die bisher regional in Form von Zuschlägen auf den EBM vergütet worden seien, würden weiterhin gezahlt.

Im nächsten Schritt müssten nun die Hausärzte und alle anderen Fachgruppen folgen, die „alle eine zentrale und wichtige Aufgabe in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung erfüllen“, sagte KBV-Vorstandsmit­glied Sibylle Steiner. Dies sei längst überfällig. „Für die Fachärzte brauchen wir eine Lösung analog zur Kin­der- und Jugendpsychiatrie“, forderte Gassen und fügte hinzu: „Die Leistungen müssen raus aus der gedeckel­ten MGV und extrabudgetär honoriert werden.“

EB

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