Vermischtes

Kinderarzt erneut wegen sexuellen Missbrauchs von Jungen vor Gericht

  • Freitag, 9. November 2018
Der angeklagte Kinderarzt sitzt am 23. November 2015 im Strafjustizzentrum Augsburg (Bayern) in einem Gerichtssaal (Archivbild). /dpa
Der angeklagte Kinderarzt sitzt am 23. November 2015 im Strafjustizzentrum Augsburg (Bayern) in einem Gerichtssaal (Archivbild). /dpa

Augsburg – Mehr als zweieinhalb Jahre nach der Verurteilung eines Kinderarztes zu einer langen Gefängnisstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von 21 Jungen wird der Fall neu aufgerollt. Der Prozess gegen den 43 Jahre alten Mediziner beginnt am Montag. Es sind nach Angaben des Augsburger Landgerichts 18 weitere Verhandlungstage geplant, das Urteil könnte am 29. Januar 2019 verkündet werden.

Der Mann hatte rund 15 Jahre lang reihenweise Jungen missbraucht, das jüngste Opfer war erst vier Jahre alt. Für bundesweite Schlagzeilen sorgte 2014 die Entführung eines Fünfjährigen in Garbsen. Der Augsburger hatte damals eine Arbeitsstelle in Hannover. Er lockte das Kind in sein Auto, betäubte es mit einem Medikament und verging sich in seiner Wohnung an ihm. Später setzte er das Kind wieder aus.

Der pädophile Mann hatte bei einem früheren Prozess in Augsburg die ihm vorgeworfenen Missbrauchsfälle uneingeschränkt zugegeben. Das Landgericht hatte ihn im März 2016 deswegen zu einer Gefängnisstrafe von dreizehneinhalb Jahren verurteilt und war dabei nur geringfügig unter der Maximalstrafe von 15 Jahren geblieben. Zudem wurden die anschließende Sicherungsverwahrung und ein lebenslanges Berufsverbot angeordnet. Die Verteidiger des Arztes hatten maximal neun Jahre Haft und die Einweisung in eine psychiatrische Klinik zur Therapierung ihres Mandanten verlangt.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil wieder auf. Die Karlsruher Richter betonten, dass aufgrund der Pädophilie zumindest bei einem Teil der Taten „eine erhebliche Beein­trächtigung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten“ und somit eine verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen sei. Dies könnte dann Auswirkungen auf die Strafhöhe haben. Aus diesem Grund muss nun eine andere Augsburger Strafkammer den Fall erneut verhandeln. Für den neuen Prozess wurde auch ein neues Sachverständigengutachten über den Angeklagten erstellt.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung