Sexueller Missbrauch: Erneut Sicherungsverwahrung gegen Kinderarzt gefordert

Augsburg – Ein Kinderarzt hat gestanden, 20 Jungen sexuell missbraucht zu haben. Für die Taten soll der Mann nach dem Willen der Augsburger Staatsanwaltschaft nun für 13 Jahre und sechs Monate mit anschließender Sicherungsverwahrung in Haft. Zudem plädierte die Staatsanwaltschaft gestern vor dem Landgericht Augsburg für ein lebenslanges Berufsverbot. Die Verteidigung sprach sich für eine deutlich geringere Strafe aus. Das Urteil soll am 29. Januar fallen.
Im März 2016 war der Kinderarzt bereits wegen des sexuellen Missbrauchs zu einer dreizehneinhalbjährigen Gefängnisstrafe, Sicherungsverwahrung und lebenslangem Berufsverbot verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil allerdings auf. Den Richtern in Karlsruhe schien die Strafe zu hart, da der Mediziner wegen seiner Pädophilie vermindert schuldfähig gewesen sein könnte.
Die Staatsanwältin hält den Arzt aber nach wie vor für voll schuldfähig. Es handele sich bei ihm um einen Hangtäter, der für die Allgemeinheit gefährlich sei, begründete die Staatsanwältin ihre Einschätzung.
Die Verteidigung teilte diese Auffassung nicht. In ihrem Plädoyer verwiesen die Anwälte auf die Bemühungen des Kinderarztes. Er habe „alles ihm Mögliche getan“, Wiedergutmachung zu leisten. Sie sprachen sich für höchstens acht Jahre Haft aus und lehnten eine anschließende Sicherungsverwahrung sowie ein generelles Berufsverbot ab. „Der Blick in die Zukunft des Angeklagten soll durch das Urteil nicht verbaut werden“, sagte sein Pflichtverteidiger.
„Ich schäme mich fürchterlich für die Weise, in der ich gelebt habe“, sagte der Angeklagte am Ende der Verhandlung. Er betonte, dass von ihm zukünftig keine Gefahr mehr ausgehe. Er wolle alles ihm Mögliche tun, um sich zu ändern. „Ich bitte Sie, mir diese Chance zu geben“, appellierte der Mediziner in Richtung der Richterbank.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: