Ärzteschaft

Kinderarzt- Vertrag in Bayern wird ausgebaut

  • Donnerstag, 6. März 2014

München – Die AOK Bayern und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) haben den seit 2009 bestehenden „Pädiatriezentrierten Versorgungsvertrag“ (PzV) ausgebaut. So gibt es für die Eltern von Kindern zwischen dem dritten und achten Lebensmonat erstmalig eine gezielte Beratung, um den Übergang zu gesunder Beikost reibungslos zu gestalten. Die AOK Bayern trägt zudem mit einer verbesserten Honorierung für Hyposensibilisierungsbehandlungen dem Umstand Rechnung, dass immer mehr junge Menschen unter Allergien leiden. Eine weitere neue Leistung ist eine zusätzliche sozialpädiatrische Beratung.

Die vereinbarte besondere Versorgung legt weiterhin den Schwerpunkt auf kinder- und jugendärztliche Vorsorge und Früherkennung. „Die moderne Medizin hat für jedes Alter Vorsorgeuntersuchungen eingeführt, um rechtzeitig Gefahren für die Gesundheits­entwicklung der Menschen zu entdecken“, erläuterte Martin Lang, Kinder- und Jugendarzt und Vorsitzender des bayerischen Landesverbands des BVKJ.

Der Vertrag enthalte daher im Vergleich zur allgemeinen kinder- und jugendärztlichen Versorgung schon bisher deutlich umfassendere Vorsorgeleistungen wie eine erweiterte Prüfung der Sprache und des Hörens und die Jugenduntersuchung J2.

Gesondert vergütet werden zudem die Untersuchungen U10 (Entwicklungsanalyse) und U11 (Gesundheitsstatus), die die Lücke der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder zwischen sieben und zehn Jahren schließen. Neben einem erweiterten Neugeborenen-Screening sieht die Vereinbarung zudem die Sonographie von Niere und Blase vor. Eltern schätzten außerdem das Amblyopie-Screening sehr, hieß es von AOK und Kinderärzten.

Die Vertragspartner sind sich einig, dass Mehraufwendungen durch den Vertrag über Effizienzsteigerungen finanziert werden. So sollen insbesondere unnötige Doppeluntersuchungen entfallen und verstärkt der Grundsatz „ambulant vor stationär“ Berücksichtigung finden.

hil

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