Politik

vdek plant Versorgungsvertrag für Hörhilfen

  • Freitag, 30. November 2012

Berlin – Der Verband der Ersatzkassen (vdek) plant, einen Versorgungsvertrag für Hörhilfen abzuschließen. Ziel ist es, Versicherten mit einem Funktionsdefizit des beidohrigen Hörvermögens eine qualitativ hochwertige und zugleich wirtschaftliche Versorgung mit Hilfsmitteln zu ermöglichen, die auch den aktuellen Stand des medizinisch-technischen Fortschritts berücksichtigt.

Anbieter, die Hörhilfen für mittel- und hochgradig Schwerhörige, an Taubheit grenzende Schwerhörige sowie für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr abgeben, können bis zum 9. Januar ein Angebot beim vdek einreichen. Dem Verband zufolge sind vor allem regionale und überregionale Anbieter von Hörhilfen angesprochen, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen. Interessierte Leistungserbringer können unter Angabe ihrer IK-Nummer die Vertragsunterlagen per Email unter Bekanntmachungsvertraege@vdek.com anfordern.

Darüber hinaus hat der vdek im Zusammenhang mit dem neuen „Krebsfrüherkennungs- und registergesetz“ (KFRG) eine gemeinsame Datenannahmestelle für alle Krebsregister in Deutschland gefordert. „Derzeit gibt es 50 verschiedene Krebsregister in Deutschland, die ihre Daten nach unterschiedlichen Kriterien erfassen“, sagte vdek-Vorstands­vor­sitzende Ulrike Elsner.

Der neue Gesetzentwurf stelle jedoch nicht sicher, dass tatsächlich aussagekräftige Ergebnisse erzielt werden können, da eine Pflicht der Leistungserbringer zur Datenerfassung fehle. „Die Verpflichtung und eine gemeinsame Datenannahmestelle wären der richtige Ansatz“, so Elsner. Die gemeinsame Datenannahmestelle könnte die Annahme zentralisieren, die Daten nach gleichen Kriterien aufbereiten und den klinischen Krebsregistern in den Ländern zuweisen.

Damit würden Datenabgleiche unnötig, Informationsverluste und Fehler an den Schnittstellen minimiert, die Qualität der Daten deutlich verbessert und die Kosten reduziert. „Die Behandlung der Versicherten macht nämlich nicht an den Grenzen der Bundesländer halt“, sagte die Verbandschefin.

hil

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