Politik

Kinderschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet

  • Donnerstag, 11. Dezember 2025
/ MQ-Illustrations, stock.adobe.com
/ MQ-Illustrations, stock.adobe.com

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat erstmals ein eigenständiges Kinderschutzgesetz verabschiedet. Der Landtag stimmte einem entsprechenden Entwurf der Landesregierung aus dem Haus von Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) zu.

Man wolle allen Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern ein sicheres und gesundes Aufwachsen ermöglichen, sagte die Ministerin. „Mit dem Kinderschutzstrukturgesetz schaffen wir ein festes Fundament für die Kinder- und Jugendhilfe im Land.“

Kern des Gesetzes sei, dass die Zuständigkeit für das zwischenzeitlich beim Kommunalen Sozialverband angesiedelte Landesjugendamt wieder in die Landesverwaltung und dort zum Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus) zurückkehre.

Das Amt werde mit einer Zentralen Stelle Kinderschutz ausgestattet, die als interaktive Service- und Vermittlungsinstanz für fachübergreifende Zusammenarbeit agieren soll. Dafür stelle das Land 1,6 Millionen Euro bereit.

Mit dem Übergang zum Lagus verbunden ist die Aufsicht über rund 700 stationäre Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern. 2012 wurde das Landesjugendamt vom Lagus an den Kommunalen Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern übergeben.

Die AfD begrüßte zwar grundsätzlich den Schritt der Rückübertragung. Das Problem habe aber seit Jahren bestanden, deshalb müsse man fragen, warum die Korrektur erst jetzt komme, sagte die AfD-Abgeordnete Petra Federau.

Mit der Umstrukturierung sollen nach vorherigen Angaben zusätzliche Stellen kommen. Es geht um 26 Stellen, die teils von der kommunalen Struktur übernommen oder zusätzlich geschaffen werden. Bei den 700 Einrichtungen gehe es darum, dass das Kindeswohl sichergestellt werde. Auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist das Landesjugendamt zuständig.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung