Kirchliches Arbeitsrecht: Marburger Bund pocht auf Streikrecht

Hannover – Der Marburger Bund (MB) hat die kirchlichen Arbeitgeber aufgefordert, gemeinsam mit ihm ein Tarifsystem zu entwickeln, das die grundrechtlich geschützten Positionen von Arbeitnehmern und Gewerkschaften anerkennt:
„Der Marburger Bund beansprucht auch gegenüber Arbeitgebern von Caritas und Diakonie das Grundrecht als Gewerkschaft, Arbeitsbedingungen nicht nur durch Tarifverträge zu regeln, sondern diese im Wege eines fairen Ausgleichs gegebenenfalls auch gegen den Willen des Arbeitsgebers kampfweise durchzusetzen“, heißt es in einem heute in Hannover gefassten Beschluss der 123. MB-Hauptversammlung.
„Wir wollen keine Einbindung in den sogenannten Dritten Weg der Arbeitsrechtssetzung, sondern wir wollen über den Zweiten Weg mit den kirchlichen Arbeitgebern Tarifverträge aushandeln – inklusive Streikrecht“, unterstrich Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des MB-Bundesverbandes. Ein Ausschluss des Streikrechts bei der Schaffung eines kirchlich modifizierten Tarifvertragsrechts sei mit der Ärztegewerkschaft nicht zu vereinbaren: „Das ist das Signal, das von dieser Hauptversammlung ausgeht.“
Hintergrund: Im November 2012 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Caritas und Diakonie zwar weiterhin selbst bestimmen dürfen, wie sie in ihren Einrichtungen die Arbeitsbedingungen regeln, zugleich aber eine stärkere Beteiligung der Gewerkschaften angemahnt. Generell könne der Ausschluss von Arbeitskampfmaßnahmen als Voraussetzung für die Aufnahme von Tarifverhandlungen aber grundsätzlich vertretbar sein. Der MB hat wegen dieses – ohne Anlass zur Sache – in das Urteil eingeflossenen Grundsatzes inzwischen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die BAG-Entscheidung eingelegt.
Besonders im Bereich der Diakonie ist zu beobachten, dass die „Dienstgeberseite“ sich auf ein kirchengemäß modifiziertes Tarifvertragsrecht nach der Maßgabe der BAG-Entscheidung vorbereitet.
Dabei strebt beispielsweise die Diakonie Niedersachsen an, ein Schlichtungsverfahren zu etablieren, das Arbeitskampfmaßnahmen ausschließt. Gewünscht wird hier auch ein „Tarifbündnis“ zwischen dem MB und Verdi. Das geht aus einer „Prozessvereinbarung“ hervor, die die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und der niedersächsischen Diakonie mit dem MB-Landesverband Niedersachsen und Verdi schließen wollen. Der MB-Landesverband Niedersachsen hat diese noch nicht unterschrieben.
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