Klage gegen erweiterten U-Ausschuss zu Missbrauchsverdacht abgewiesen

Saarbrücken – Der Untersuchungsausschuss des saarländischen Landtags zum Umgang mit Verdachtsfällen von Kindesmissbrauch am Uniklinikum in Homburg kann seine Arbeit fortsetzen.
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes wies heute eine Beschwerde eines früheren Klinikleiters gegen die Erweiterung des Auftrags des U-Ausschusses als „unbegründet“ ab, wie ein Sprecherin des Verfassungsgerichtshofs mitteilte. Der Landtag müsse aber das Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten sicherstellen, gaben die Richter mit auf den Weg.
Warum hatte der Mediziner geklagt? Zum einen sah er sein Persönlichkeitsrecht verletzt, weil durch die Erweiterung der Eindruck erweckt werde, ihn treffe die Verantwortung für alle möglichen Missbrauchsfälle im Uniklinikum seit 2003, hatte der Verfassungsgerichtshof zuvor mitgeteilt. Der Kläger leitete die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Zunächst hatte sich der U-Ausschuss auf den Umgang des Klinikleiters mit möglichen Missbrauchsfällen in seiner Klinik beschränkt. Nach dem Bekanntwerden von Missbrauchsverdachtsfällen in der HNO-Klinik wurde der Untersuchungsauftrag des Landtagsgremiums im Dezember 2019 auf diese Fälle ausgedehnt.
Hintergrund ist der im vergangenen Sommer bekanntgewordene Missbrauchsverdacht gegen einen 2016 gestorbenen Assistenzarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Homburg.
Er soll von 2010 bis 2014 mehrere Kinder bei Untersuchungen sexuell missbraucht haben. Im Herbst wurden dann zudem zurückliegende Verdachtsfälle von sexuellem Missbrauch an der HNO-Klinik am Uniklinikum bekannt.
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