Politik

Kliniken wollen ambulante Versorgung ausbauen

  • Montag, 20. Juli 2009
dpa
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Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert von der Gesundheits­politik, den Kliniken in Deutschland einen „zukunftsgerichteten Rahmen“ zu geben. Anlässlich der Vorstellung der gesundheits­politischen Positionen für die 17. Legislaturperiode betonte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum am Mittwoch in Berlin vor allem die Notwendigkeit zu einer soliden Finanzierung des Gesundheitswesens.

Eine erneute grundlegende Reform des Systems hält die DKG – im Gegensatz zu anderen Interessensvertretungen – nicht für notwendig. „Unser Anliegen ist es, Fehlentwicklungen der vergangenen Jahren zu korrigieren und gute Ansätze fortzuentwickeln“, sagte Baum.

Um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dauerhaft zu gewährleisten, fordert Baum, den von ihnen generell kritisierten Gesundheitsfonds wenigstens durch Steuermittel dauerhaft zu stabilisieren. Eine Unterfinanzierung müsse verhindert werden. 

Ein Umdenken fordert die DKG beim Thema beim Morbiditätsrisiko. „Dass Klinken stärker denn je das Morbiditätsrisiko zu tragen und dadurch Abzüge bei den Vergütungen hinzunehmen haben, ist durch nichts zu rechtfertigen“, kritisierte der DKG-Chef. Die Morbidität müsse von den Kassen bezahlt werden.

Die Politik sieht Baum in der Pflicht, dem Investitionsstau in den Kliniken entgegenzutreten: „Die Länder müssen ihren Investitionsverpflichtungen im größeren Sinne nachkommen.“ Derzeit fehlten 50 Milliarden Euro. Baum appellierte zudem, dass sich Politik und Ärzteschaft mehr für die Medizinischen Versorgungszentren öffnen müssten. Es sei dringend notwendig, „Kapital ins System zu bringen“.

Die DKG beansprucht insgesamt eine stärkere Position der Kliniken auf dem Feld der ambulanten Versorgung. Dafür müsse die gesundheitspolitische Gesetzgebung nachgebessert werden, um die entsprechenden Angebote der Krankenhäuser auf eine gesicherte Grundlage zu stellen.
 

Baum bemängelte in diesem Zusammenhang die schleppende Umsetzung von § 116b SGB V: „Den Ländern liegen mehr als 2.000 Anträge von Kliniken auf Zulassung zu spezialisierten ambulanten Leistungen vor, erst wenigen Hundert wurde bislang stattgegeben.“ Krankenhäuser, die den hohen Qualitätsansprüchen des Gesetzes entsprächen, müssten automatisch zugelassen werden, so Baum.

Auch beim Thema Vergütung sieht er Handlungsbedarf. Die Bezahlung ambulanter Leistungen im Krankenhaus sei „diskriminierend niedrig“. Die Krankenhäuser könnten darauf aber keinen Einfluss nehmen, weil die Honorierung im Bewertungsausschuss zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen verhandelt werde. Baum forderte aber mehr Autonomie: „Wir sind schließlich mehr als ein fakultativer Leistungserbringer.“

nos

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