Klinikum Uckermark befürchtet Folgen von Pendler-Quarantäne

Berlin − Der ärztliche Direktor des Klinikums Uckermark, Rüdiger Heicappell, befürchtet durch die neue polnische Quarantäne-Regelung für Pendler nach Deutschland eine starke Beeinträchtigung für das Krankenhaus.
Etwa 50 Mitarbeiter seien davon betroffen, dass Polen ab morgen Pendler, die in Deutschland arbeiten, nach ihrer Rückkehr wegen des Coronavirus in eine 14-tätige Quarantäne schicken will, sagte Heicappell im rbb-Inforadio.
Dabei handele es sich überwiegend um Ärzte, aber auch Krankenschwestern und Hebammen. Bei 140 Ärzten bedeute das Fehlen von rund 50 Mitarbeitern einen erheblichen Mehraufwand für die verbleibenden Kollegen.
Heicappell begrüßte die Ankündigung der Brandenburger Landesregierung, Berufspendler beim Verbleib in Deutschland finanziell zu unterstützen, forderte im Inforadio aber auch: „Sie sollte sich dafür einsetzen, dass medizinisches Personal von der Quarantäne-Regel ausgenommen wird.“
Das Klinikum habe in der Umgebung bereits Hotelzimmer angemietet und bitte Mitarbeiter aus Polen, zunächst in Deutschland zu bleiben. Das sei aber nicht für alle möglich. In der Uckermark gibt es laut Heicappell erst wenige Corona-Fälle, er erwarte aber, dass die Zahl der Patienten bald steigen werde.
Auch die Landesärztekammer Brandenburg befürchtet Einschränkungen in der medizinischen Versorgung in Brandenburg. „Derzeit sind im Land Brandenburg etwa 280 polnische Kolleginnen und Kollegen tätig“, erklärte Landesärztekammerpräsident Frank Ullrich Schulz. Hinzu käme eine Vielzahl von Krankenschwestern und Hebammen.
„In manchen – vor allem grenznahen – Kliniken hat die Zahl der polnischen Mitarbeiter bereits eine Größenordnung von mehr als 30 Prozent aller Beschäftigten erreicht. Der Großteil davon sind Ärztinnen und Ärzte.“ Wären diese durch die nahezu ohne Vorlauf eintretenden neuen polnischen Quarantäne-Regelungen an ihrer Arbeit gehindert, könnte dies zu schwerwiegenden Engpässen in der Versorgung führen.
Schulz begrüßte die Ankündigung der Landesregierung, polnische Berufspendler finanziell zu unterstützen, wenn sie auch in den arbeitsfreien Zeiten in Deutschland bleiben. Ähnlich hatte bereits die Sächsische Landesregierung entschieden. Sachsen hat Grenzen zu Polen und zu Tschechien, wo vergleichbare Regelungen gelten.
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