Koalitionsverhandlungen: Marburger Bund warnt vor Gesetz zur Tarifeinheit

Berlin – Der Marburger Bund (MB) befürchtet, dass im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD auch ein Gesetz zur Festschreibung der Tarifeinheit im Betrieb vereinbart werden könnte. Die Ärztegewerkschaft appelliert deshalb an die Mitglieder der zuständigen Arbeitsgruppe (AG) „Arbeit und Soziales“, keine Vereinbarung zu treffen, die verfassungsmäßige Rechte der Gewerkschaften untergräbt.
„Wir sehen mit großer Sorge, dass elementare Arbeitnehmerrechte durch ein Gesetz zur Festschreibung der Tarifeinheit im Betrieb (ein Betrieb – ein Tarifvertrag), wie es die BDA ultimativ fordert, außer Kraft gesetzt werden könnten.“, heißt es in einem Brief des MB-Vorsitzenden Rudolf Henke und des MB-Hauptgeschäftsführers Armin Ehl an die 18 AG-Mitglieder von Union und SPD.
Hintergrund: Eine aktuell von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) erneut erhobene Forderung sieht eine Regelung im Tarifvertragsrecht vor, nach der in einem Betrieb nur noch derjenige Tarifvertrag zur Anwendung kommen soll, an den die Mehrzahl der Gewerkschaftsmitglieder in diesem Betrieb gebunden ist. In den Krankenhäusern ist das in der Regel Verdi. Die MB-Mitglieder sind dort meist in der Minderheit.
„Die zahlenmäßig unterlegene Gewerkschaft würde durch eine gesetzliche Erzwingung der Taifeinheit faktisch ihrer Tariffähigkeit beraubt“, schreiben Henke und Ehl. Nach den Vorstellungen der BDA solle sich die Friedenspflicht für die Laufzeit des im Beitrieb anwendbaren Tarifvertrages auch auf Tarifverträge erstrecken, die nach dem Grundsatz der Tarifeinheit nicht zur Geltung kommen können.
Damit würden während der Laufzeit des vorrangigen Tarifvertrages auch die Mitglieder anderer Gewerkschaften der Friedenspflicht unterworfen: „Hinter dieser Ausweitung der Friedenspflicht verbirgt sich in Wahrheit der Versuch, erstmalig im bundesdeutschen Recht ein generelles Streikverbot zu verankern. In seinen Auswirkungen würde eine solche Regelung nur noch durch ein Verbot unliebsamer Gewerkschaften übertroffen.“
„Eine Degradierung tariffähiger Gewerkschaften entsprechend der Mitgliederzahl im Betrieb würde dem Freiheits- und Wettbewerbsgedanken unserer Verfassungsordnung elementar widersprechen“, betont die MB-Spitze. Auch lasse sich aus dem Grundgesetz kein Alleinvertretungsanspruch von branchenbezogenen „Einheitsgewerkschaften“ ableiten. Im Gegenteil: Das Recht, Gewerkschaften zu bilden, werde in Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes ausdrücklich „für alle Berufe“ gewährleistet.
Nicht der Marburger Bund und die überschaubare Anzahl weiterer Berufsgewerkschaften seien verantwortlich für die von den Arbeitgeberverbänden beklagte „Zersplitterung der Tariflandschaft“, sondern die Arbeitgeber selbst. „Durch die von den Arbeitgebern aktiv betriebene Zersetzung der Flächentarifverträge zugunsten von Verband- und Haustarifverträgen, die mittlerweile fast 50 Prozent aller gültigen Tarifverträge ausmachen, haben sie selbst zur der Zerklüftung beigetragen, die sie nun so wortreich beklagen“, argumentiert die Ärztegewerkschaft.
Befürchtungen der Arbeitgeberverbände nicht eingetreten
Keine der von den Arbeitgeberverbänden nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2010 angekündigten Prognosen („englische Verhältnisse“) sei eingetreten: „Es gibt keine signifikanten Neugründungen von tariffähigen Gewerkschaften. Es gibt keinen signifikanten Zuwachs von Streiktagen in der Bundesrepublik Deutschland. Es steht nach wie vor den Unternehmen frei, gegen aus ihrer Sicht unverhältnismäßige Streiks gerichtlich vorzugehen.“
Auch in dieser Hinsicht gebe es also keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, schließen Henke und Ehl ihren Brief an die AG „Arbeit und Soziales“.
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