Politik

Kommission zu Reform des Sozialstaats übergibt Empfehlungen an Bas

  • Dienstag, 27. Januar 2026
Bärbel Bas (Mitte, SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, steht während der Übergabe des Berichts der Kommission zur Sozialstaatsreform mit den Kommissionsmitgliedern im Arbeitsministerium. /picture alliance, Sebastian Gollnow
Bärbel Bas (Mitte, SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, steht während der Übergabe des Berichts der Kommission zur Sozialstaatsreform mit den Kommissionsmitgliedern im Arbeitsministerium. /picture alliance, Sebastian Gollnow

Berlin – Die von der Bundesregierung eingesetzte Fachkommission zur Reform des Sozialstaats hat offiziell ihre Empfehlungen vorlegt. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nahm den Abschlussbericht in Berlin entgegen. Die Empfehlungen sollen Grundlage für einen umfassenden Umbau des Systems der steuerfinanzierten Sozialleistungen werden.

Die heute veröffentlichten Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Reformkommission zielen darauf ab, die Sozialsysteme effizienter, einfacher und digitaler zu machen. Die Leistungen sollen aber nicht gekürzt werden – darauf hatte die SPD bestanden.

„Unser Sozialstaat muss gerechter, einfacher und digitaler werden. Dafür hat die Sozialstaatskommission ein ambitioniertes Paket an Empfehlungen vorgelegt, um die Sozialverwaltung und das Sozialrecht bürgerfreundlicher zu gestalten“, sagte Bas. Dabei sei der Kommission klar, dass das soziale Schutzniveau bewahrt bleibe.

In dem Bericht zeigt sich die Kommission „überzeugt, dass der Sozialstaat durch transparente, digitale und bürgerfreundliche Prozesse seine Effizienz steigern, Verwaltungen stärker entlasten und Bürgerinnen und Bürger zielgenauer unterstützen muss“.

Mit den vorgeschlagenen Empfehlungen verfolgt die Fachkommission nach eigenen Angaben drei Ziele: spürbare Erleichterungen für die Bürger zu schaffen, den Verwaltungsvollzug deutlich zu vereinfachen und einen digitalen Neustart des Sozialstaats auf den Weg zu bringen. Die Empfehlungen der Kommission sollten zudem „positive Arbeitsmarkt- und Fiskaleffekte“ bewirken.

Der Fokus der Fachkommission lag auf steuerfinanzierten Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag. Für die von der Koalition anvisierte Reform beitragsfinanzierter Systeme wie etwa die Rente oder die gesetzliche Krankenversicherung arbeiten derzeit weitere Gremien gesonderte Empfehlungen aus.

Das Gremium zeigt sich in seinen Empfehlungen überzeugt, dass „schnellere, transparentere und bürgerfreundlichere Verfahren“ die Zufriedenheit der Menschen im Land erhöhten. „Und nur Bürgerinnen und Bürger, die den Sozialstaat als handlungsfähig und sie im Alltag unterstützend erleben, fassen wieder mehr Vertrauen in staatliche Institutionen und Demokratie“, heißt es weiter.

Die Kommission räumt in dem Dokument ein, „dass die Umsetzung der vorgeschlagenen Reformen einen politischen, rechtlichen und auch gesamtgesellschaftlichen Kraftakt darstellt und fachlich sehr anspruchsvoll“ sei.

Sie habe deshalb „besonders“ darauf geachtet, dass zahlreiche der vorgeschlagenen Maßnahmen ohne Änderung des Grundgesetzes realisiert werden können. Für einige der vorgeschlagenen Lösungswege seien allerdings Änderungen des Grundgesetzes Voraussetzung.

Anders als etwa die Rentenkommission war die Kommission zur Sozialstaatsreform nicht mehrheitlich mit Wissenschaftlern besetzt. Die Vorschläge wurden vielmehr von staatlichen Akteuren aus Bund, Ländern und Kommunen selbst erarbeitet.

Beteiligt waren acht Bundesministerien, unter anderem die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg sowie kommunale Spitzenverbände wie der Städtetag. Federführend war das Bundesarbeitsministerium (BMAS).

Sozialverbände haben die von der Kommission zur Reform des Sozialstaats empfohlenen Vereinfachungen begrüßt, zugleich aber auch vor Kürzungen gewarnt. Die Kommission habe „eine ambitionierte Einigung“ erreicht, „die geprägt ist von konkreten Vorschlägen der Vereinfachung“, erklärte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa.

Die Verwaltung werde effizienter, und für die Menschen würden die Sozialleistungen einfacher zugänglich und besser verständlich. Das sei „eine zentrale Voraussetzung, um das Vertrauen in den Sozialstaat zu stärken“, betonte Welskop-Deffa. Die für die Vereinfachungen notwendigen Grundgesetzänderungen müssten schnell auf den Weg gebracht werden.

Kritisch sieht der Deutsche Caritasverband den Vorschlag, die Freizügigkeit von EU-Bürgern an vollzeitnahe Beschäftigung zu koppeln. „Dies spiegelt nicht die Realitäten des Arbeitsmarktes wider: Einrichtungen und Dienste im sozialen Sektor sind in hohem Maße auf Beschäftigte in Teilzeit angewiesen“, erklärte Welskop-Deffa.

Bei der Umsetzung der Reformvorschläge müsse dafür Sorge getragen werden, „dass das soziale Schutzniveau insgesamt gewahrt wird“, betonte die Caritas-Präsidentin. Der Verband sei besorgt, dass über die Kostenentwicklung bei unter anderem der Kinder- und Jugendhilfe im Kommissionsbericht gesprochen werde, als seien dort große Einsparungen möglich. Das sei angesichts der demografischen Entwicklung und inflationsbedingten Lohnsteigerungen unrealistisch.

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Joachim Rock, nannte den Bericht der Sozialstaatskommission „ein ambitioniertes Programm, um den Sozialstaat moderner und zugänglicher zu machen“. Der Verband kritisiert jedoch „die in Aussicht gestellten Verschlechterungen für Menschen mit geringem Einkommen“.

So sei die Absenkung von Freibeträgen falsch, die Haushalte mit niedrigen Einkommen, Alleinerziehende sowie Menschen mit Sorgeverpflichtungen oder gesundheitlichen Einschränkungen träfen. „Sozialpolitische Modernisierung darf nicht zu einer Politik versteckter Kürzungen werden, die komplexe Lebenslagen auf simple Anreizlogiken reduziert“, betonte Roick.

Der Sozialverband VdK sieht in den Vorschlägen der Kommission „wichtige und richtige Ansätze“. Dass Menschen durch mehr Digitalisierung oder Hilfe vor Ort „leichter Zugang zu den ihnen zustehenden Leistungen erhalten sollen, ist überfällig“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele der Rheinischen Post. „Der Sozialstaatsdschungel muss gelichtet werden.“

Gleichzeitig dürfe „die Umsetzung keinesfalls zulasten der Leistungsberechtigten gehen“, betonte Bentele. „Die geplante Zusammenführung der Leistungen ohne Erhöhung der Ausgaben weckt berechtigte Sorgen vor möglichen Kürzungen bei Wohnausgaben. Solche Einschnitte würden Menschen mit geringem Einkommen unverhältnismäßig belasten und sind daher inakzeptabel.“

dpa/afp

Diskutieren Sie mit:

1

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Kommentare (1)

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung