Politik

Kommunen in Bayern können Mittel zur Gesundheitsförderung beantragen

  • Dienstag, 6. August 2019
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München – Die Kommunen in Bayern können von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) Mittel für die Gesundheitsförderung von sozial und gesundheitlich benachteiligte Menschen erhalten. Die Kassen unterstützen insbesondere Maßnahmen für Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen, für ältere Menschen sowie für Kinder und Jugendliche aus sucht- und/oder psychisch belasteten Familien.

Das Vorhaben ist Teil des Förderprogramms des „GKV-Bündnisses für Gesundheit“, das alle 109 gesetzlichen Krankenkassen tragen. Alle Kreise und kreisfreien Städte Bayerns können sich beteiligen.

Für die kommenden vier Jahre kann jede Kommune, die ein qualitativ hochwertiges und interessantes Konzept vorlegt, bis zu 110.000 Euro für ihre Vorhaben erhalten. Die Förderung setzt einen Eigenanteil der Kommune voraus, der für die ersten drei Jahre bei 20 und für das vierte Jahr bei 30 Prozent liegt.

Die Krankenkassen in Bayern wollen mit dem neuen Förderprogramm nach eigenen Angaben Kommunen dabei unterstützen, die gesundheitliche Chancengleichheit in Bayern zu verbessern und die Gesundheitsförderung bei sozial benachteiligten Gruppen zu stärken. Es werden Maßnahmen finanziert, die gesundheitsförderliche Lebensbedingungen für diese Zielgruppen schaffen sowie ihre Gesundheit und Gesundheitskompetenz fördern. Zu diesem Zweck können Kommunen mit lokalen Kooperationspartnern wie Sportvereinen, Beratungsstellen, Nachbarschaftseinrichtungen oder Wohlfahrtsverbänden zusammenarbeiten.

Anlaufstelle ist das Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Bayern. Das Programmbüro informiert über die Förderkriterien und -bedingungen. Außerdem unterstützt es interessierte Kommunen dabei, ihr Vorhaben zu skizzieren.

Das GKV-Bündnis für Gesundheit hat bundesweit ein zweistufiges Förderprogramm für Kommunen aufgelegt. Kommunen können diese bundesweit unabhängig voneinander in Anspruch nehmen.In der ersten Stufe geht es darum, Präventionsstrukturen aufzubauen. Dieses Angebot richtet sich bundesweit nur an ausgewählte Kommunen.Für die zweite Stufe können sich alle Kommunen bewerben. Dabei geht es wie jetzt in Bayern um zielgruppenspezifische Interventionen.

hil

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