Kompetenznetz kommentiert Anwendung von Alemtuzumab bei Multipler Sklerose

München – Das krankheitsbezogene Kompetenznetz Multiple Sklerose (KKNMS) hat die Anwendung des MS-Therapeutikums Alemtuzumab (Lemtrada) bewertet. Hintergrund sind schwere Nebenwirkungen des Präparates einschließlich mehrerer Todesfälle.
Alemtuzumab ist ein monoklonaler Antikörper, der seit 2013 für die Behandlung der aktiven schubförmig verlaufenden Multiplen Sklerose zugelassen ist. Das Medikament wird in zwei Zyklen mit jeweils fünf beziehungsweise drei Tagen im Abstand von einem Jahr als Infusion verabreicht. Ein dritter und vierter Zyklus sind möglich, falls die Krankheit nach dem zweiten Zyklus wieder aktiv wird.
Die aufgetretenen Nebenwirkungen betreffen zwei Phasen der Therapie: die Zeit während der Infusion und kurz danach und zweitens die Zeit, in der sich das Immunsystem wieder aufbaut und in der bis zu vier Jahre lang sekundäre Immunphänomene auftreten können.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat daher schon im Frühjahr 2019 ein Sicherheitsprüfverfahren eingeleitet und die Indikation eingeschränkt: Nur Patienten, die unter mindestens einem anderen MS-Therapeutikum weiterhin Krankheitsaktivität zeigen und Patienten mit rasch fortschreitender schubförmiger MS, dürfen mit Alemtuzumab behandelt werden.
„Diese Empfehlung finden wir richtig und wichtig. Dennoch ist zu beachten, dass die Nebenwirkungen insgesamt selten aufgetreten sind. Unseres Wissens handelt es sich um etwa 45 Fälle von weltweit bislang 22.000 Behandelten“, sagte Heinz Wiendl, Vorstandsvorsitzender des KKNMS und Direktor der Klinik für Neurologie des Universitätsklinikums Münster.
Um Nebenwirkungen, die nach der Behandlung mit Alemtuzumab auftreten können, zu identifizieren und umgehend zu behandeln, sollte die Behandlung mit Alemtuzumab in einem Krankenhaus mit Spezialisten und der Möglichkeit intensivmedizinischer Behandlung erfolgen, so Wiendl.
Alemtuzumab bedeutet irreversible Therapieentscheidung
Alemtuzumab darf zudem nicht mehr bei Patienten mit bestimmten Herz-, Kreislauf- oder Blutungsstörungen oder bei Patienten mit anderen Autoimmunerkrankungen als der MS eingesetzt werden.
Laut KKNMS sind viele Patienten verunsichert, ob sie eine Therapie mit Alemtuzumab beginnen oder fortführen sollen. Mit ihnen gelte es, eine umfassende und genaue Nutzen-Risiko-Analyse vorzunehmen.
„Insbesondere muss dabei das Risiko für Herz-, Kreislauf- oder Blutungsstörungen abgeklärt werden und Therapiealternativen vergleichend in Betracht gezogen werden“, sagte Bernhard Hemmer, stellvertretender Vorsitzender des KKNMS und Direktor der neurologischen Klinik und Poliklinik des Klinikums rechts der Isar der Technischen Universität München.
Mehr denn je müssten Ärzte dabei im Blick behalten, dass Alemtuzumab eine irreversible Therapieentscheidung mit regelmäßigen Nachkontrollen von mindestens vier Jahren nach Abschluss der Behandlung bedeute.
Bislang „eher unklar“ ist laut dem Kompetenznetz, wie Ärzte mit Patienten umgehen sollten, die bereits Alemtuzumab erhalten. Im April 2019 hatte die EMA erklärt, dass Patienten, die bereits mit Alemtuzumab behandelt werden und davon profitieren, die Therapie nach Rücksprache mit ihrem Arzt fortführen.
„Ob eine Umstellung auf andere Präparate bereits nach dem ersten Zyklus erfolgen sollte, ist derzeit nicht klar. Das Risiko für das Auftreten sekundärer Autoimmunität besteht bereits nach dem ersten Zyklus und hängt mit diesem wesentlich zusammen. Allerdings bringt jede Infusion das Risiko infusionsassoziierter Reaktionen mit sich“, so Wiendl.
Falls eine Umstellung von Alemtuzumab auf eine andere verlaufsmodifizierende MS-Therapie vorgenommen wird, sollte der Sicherheitsabstand vor Beginn einer neuen Therapie, wie im KKNMS-Qualitätshandbuch empfohlen, wegen der langanhaltenden Wirkungen auf das Immunsystem mindestens sechs bis zwölf Monate betragen.
Die im Qualitätshandbuch empfohlenen Kontrollen, die aus demselben Grund bis zu vier Jahre nach dem letzten Alemtuzumab-Zyklus durchgeführt werden müssen, sollten in jedem Fall stattfinden: „Blutbild, Kreatinin + GFR, CRP und Urinstatus müssen monatlich kontrolliert werden, eine klinische Untersuchung und die Überprüfung des TSH-Werts sollten vierteljährlich, ein MRT jährlich erfolgen“, hieß es aus dem Kompetenznetz.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: