Kompetenzzentrum soll psychiatrische und psychologische Justizgutachten vermitteln

Kiel/Bad Segeberg – Die Justiz ist bei vielen Verfahren auf die Expertise von psychologischen und psychiatrischen Sachverständigen angewiesen. In Schleswig-Holstein haben das Ministerium für Justiz und Gesundheit und die Ärztekammer jetzt die Einrichtung eines Kompetenzzentrums zur Vermittlung entsprechender Gutachten vereinbart und dazu eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet.
„Psychologische oder psychiatrische Sachverständige leisten mit ihren Gutachten einen sehr wertvollen Beitrag für den justiziellen Alltag“, erläuterte die Justiz- und Gesundheitsministerin des Landes, Kerstin von der Decken (CDU).
Die Bewertung der Schuldfähigkeit, Prognoseentscheidungen im Justiz- und Maßregelvollzug, die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen sowie Entscheidungen, die das Umgangsrecht oder eine Kindeswohlgefährdung beträfen, seien Beispiele dafür.
Das Kompetenzzentrum soll bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein angesiedelt sein und Sachverständige an die Justiz vermitteln. „Alle schleswig-holsteinischen Gerichte und Staatsanwaltschaften sollen das zukünftige Angebot freiwillig in Anspruch nehmen können. In der Praxis müssen diese dann nicht mehr selbst auf die oftmals mühevolle Suche nach Sachverständigen gehen“, erläuterte der Präsident der Ärztekammer, Henrik Herrmann.
Laut dem Ministerium in Kiel bindet die Suche nach geeigneten Gutachterinnen und Gutachtern in der Justiz viel Zeit und Arbeitskraft.
Das neue Kompetenzzentrum soll neben der Vermittlung von Sachverständigen auch Fortbildungen organisieren und dazu beitragen, dass mehr Gutachter zur Verfügung stehen.
Dafür soll sie mit unabhängig tätigen psychologischen, psychiatrischen und psychotherapeutischen Sachverständiger kooperieren, die an unterschiedlichen Standorten in Schleswig-Holstein arbeiten und beauftragt werden können. Das neue Kompetenzzentrum soll seine Arbeit in der ersten Hälfte diesen Jahres aufnehmen.
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