Ärzteschaft

Komplexbehandlung des Schlaganfalls: Fachgesellschaften widersprechen Sozialgericht

  • Dienstag, 27. Juni 2017

Berlin – Eine neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls über 72 Stunden ist auch bei einem moderaten Schlaganfall ohne weitere Besonderheiten gerechtfertigt. Das betonen die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) und die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN). In einer Stellungnahme widersprechen sie damit einem Urteil des Sozialgerichts Saarland vom 8. Juni 2017 (AZ L 2 KR 179/14).

Das Gericht bezieht sich in seiner Begründung auf eine Stellungnahme der Deutschen Schlaganfall Gesellschaft (DSG) vom 22. Dezember 2008. Dort heißt es, dass der Prozentsatz der Patienten, die ein Monitoring über 72 Stunden benötigen, sehr stark vom Schweregrad des Schlaganfalls zu Beginn der Behandlung bestimmt werde.

Dieser neun Jahre alten Stellungnahme widersprechen die beiden Gesellschaften nun. „Hierzu ist festzustellen, dass die Dauer des Aufenthalts auf der Stroke Unit und die entsprechende Abrechnung sich keinesfalls nur nach dem Schweregrad des Schlaganfalls richten darf. Der Schweregrad des Schlaganfalls lässt allein keine Aussage zum Rezidivrisiko zu; insofern muss der oben angeführten Stellungnahme widersprochen werden“, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme von DSG und DGN.

Auch beim leichten Schlaganfall und einer transitorisch ischämischen Attacke könnten Konstellationen vorliegen, die einen Aufenthalt von mehr als 72 Stunden rechtfertigten oder sogar unbedingt erforderlich machten. Das Rezidivrisiko hänge von einer Reihe von Faktoren ab, wie sie beispielsweise im ABCD-Score zusammengefasst seien. Hier sind das Alter der Patienten, der Blutdruck, die klinische Manifestation und die Dauer der Symptomatik die relevanten Prädiktoren für ein frühes Rezidiv.

„Gerade bei einem moderaten ebenso wie bei einem leichten Schlaganfall oder einer transitorisch ischämischen Attacke gibt es für den Patienten oft viel zu verlieren“, warnen DSG und DGN. Das Risiko eines Rezidives, eine Symptomverschlechterung oder anderen Komplikationen könnten durchaus eine Liegedauer von mehr als 72 Stunden rechtfertigen oder notwendig machen, so die beiden Fachgesellschaften. Sie empfehlen Stroke-Unit-Betreibern, die Notwendigkeit einer längeren Liegedauer in jedem Fall zu begründen und zu dokumentieren.

hil

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