Kompromissvorschlag von Gassen und Baum zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung
Berlin – Einen Kompromissvorschlag für den Bereich der ambulanten Versorgung in Krankenhäusern haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in einem gemeinsamen Brief unterbreitet. Anlass sind widersprüchliche Regelungen im Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (VSG), zu dem heute im Bundestag eine große öffentliche Anhörung stattfindet.
KBV-Vorstand Andreas Gassen und DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum schlagen vor, die zeitliche Befristung für alte 116b-Verträge im Sozialgesetzbuch V zwar beizubehalten. Im Gegenzug soll die Bundesregierung aber darauf verzichten, eine Behandlung von Patienten in Teams der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nur für „schwere Verlaufsformen“ beispielsweise von onkologischen oder rheumatologischen Erkrankungen vorzusehen. Außerdem soll es allen, die bisher qualifiziert auf der Basis von Paragraf 116 b alt gearbeitet haben, erleichtert werden, die Patientenversorgung im Rahmen der ASV fortzusetzen.
Die Bundesregierung hat bislang mit dem Entwurf zum VSG klargestellt, dass sie am Bestandsschutz für Kliniken festhalten will, die bislang zur ambulanten Versorgung nach § 116 b alt Sozialgesetzbuch V zugelassen sind. Damit würden alle Kliniken, die bis Ende 2011 zugelassen waren, dauerhaft und ohne zu enge Vorgaben ambulante Leistungen erbringen dürfen. Gleichzeitig sieht die Neufassung des Paragrafen § 116 b aber für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung strenge Qualitäts- und Kooperationsvorgaben für alle Leistungserbringer vor.
Wenn beides nebeneinander bestehen bliebe, sorge dies für einen fragwürdigen Wettbewerb, hatte unlängst Josef Hecken zu bedenken gegeben, der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses. Auch Gassen und Baum sehen dies so: Die Folge wären ineffiziente Doppelstrukturen, die Weiterentwicklung der neuen ASV würde konterkariert.
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