Kooperation zur Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes in Rheinland-Pfalz

Mainz – Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat mit dem Städtetag und dem Landkreistag Rheinland-Pfalz einen Vertrag geschlossen, um den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Ärzte- und Psychotherapeutenschaft sowie Jugendämtern zu intensivieren, um bei Gefährdungen des Kindeswohls effektiver zu handeln.
„Die Kooperationsvereinbarung ist ein bedeutender Schritt in der Prävention und Erkennung von Gefährdungen. Sie schärft das Bewusstsein und die Verantwortung, der sich die Ärzte- und Psychotherapeutenschaft in Rheinland-Pfalz gerne stellt“, betonte KV-RLP-Vorstandsmitglied Peter Andreas Staub.
Erkennen Ärzte oder Psychotherapeuten Anzeichen einer Kindesgefährdung, sollen sie gemäß der Vereinbarung die Situation mit den Betroffenen besprechen und auf Hilfen hinwirken. Führt dies zu keiner Lösung, können sie das Jugendamt informieren – stets unter der Prämisse, dass der Schutz des Kindes nicht gefährdet wird.
Für die Meldung an das Jugendamt füllen Ärzte beziehungsweise Psychotherapeuten ein Formular aus, das sie erstmals über eine Gebührenordnungsposition abrechnen können. Gleiches gilt für vom Jugendamt initiierte Fallbesprechungen.
Bei Fragen zur Kindeswohlgefährdung können sich Ärzte sowie Psychotherapeuten jederzeit an die Jugendämter wenden. Handelt es sich um einen konkreten Fall, haben sie Anspruch auf Beratung zur besseren Einschätzung einer potenziellen Gefährdung.
„Eine gute und effektive Kommunikation zwischen den Jugendämtern und den medizinischen Fachkräften ist entscheidend für einen verbesserten Kinder- und Jugendschutz“, bekräftigte Andreas Bartels, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV RLP.
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