Korruption: Kammer Sachsen will enger mit Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten
Dresden – Im Zusammenhang mit den Korruptionsvorwürfen gegenüber Ärzten hat sich die Sächsische Landesärztekammer (SLÄK) für eine bessere Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden ausgesprochen.
„Grundsätzlich würden wir uns eine engere Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbe-hörden, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Landesdirektion Sachsen wünschen, um zeitnah und gezielt gegen Ärzte wegen Verstößen gegen berufsrechtliche Vorschriften vorgehen zu können.“, betonte SLK-Präsident Jan Schulze.
Zwar habe die Kammer als Berufsaufsicht von über 22.000 Ärzten die Aufgabe, Vorteilsnahme im Zusammenhang mit ärztlicher Tätigkeit zu verfolgen. In strafrechtlich relevanten Sachverhalten dürfe die Kammer aber erst nach dem abgeschlossenen Strafverfahren tätig werden – und zwar nur auf Grund von Beschwerden von Patienten oder Institutionen oder auf Grund von Mitteilungen der Staatsanwaltschaft oder der Gerichte.
Grundsätzlich aber gelte für Ärzte – wie für alle anderen Berufsgruppen – die Unschuldsvermutung. Schulze: „Einen ganzen Berufsstand mit dem Schlagwort „Ärzte-Korruption“ unter Generalverdacht zu stellen, ist nicht zu rechtfertigen und wirkt dem Bestreben entgegen, auffälliges Verhalten im Einzelfall zu sanktionieren.“
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