Ärzteschaft

Krankenfahrten auch bei tagesstationärer Behandlung möglich

  • Freitag, 17. Mai 2024
/amazing studio, stock.adobe.com
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Berlin – Krankenhäuser dürfen Krankenfahrten nicht nur im Entlassmanagement, sondern auch bei tages­stationärer Behandlung verordnen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und die Deutsche Kranken­hausgesellschaft (DKG) haben nun vereinbart, dass Krankenhäuser zur Verordnung einer Krankenbeförderung dauerhaft das vertragsärztliche Formular 4 nutzen dürfen.

Bereits im Januar hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Krankentransportrichtlinie entspre­chend angepasst; der Beschluss war Ende März in Kraft getreten.

Klinikärzte dürfen eine Krankenfahrt bei tagesstationärer Behandlung allerdings nur für Versicherte verord­nen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ vorlegen.

Möglich ist dies außerdem bei Personen mit Einstufungsbescheid (gemäß SGB XI) in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 oder bei Personen mit Pflegegrad 3, die wegen dauerhafter Beeinträchtigung ihrer Mobilität einer Beförde­rung bedürfen. In allen diesen Fällen ist keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.

hil/sb

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