Krankenfahrten auch bei tagesstationärer Behandlung möglich

Berlin – Krankenhäuser dürfen Krankenfahrten nicht nur im Entlassmanagement, sondern auch bei tagesstationärer Behandlung verordnen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben nun vereinbart, dass Krankenhäuser zur Verordnung einer Krankenbeförderung dauerhaft das vertragsärztliche Formular 4 nutzen dürfen.
Bereits im Januar hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Krankentransportrichtlinie entsprechend angepasst; der Beschluss war Ende März in Kraft getreten.
Klinikärzte dürfen eine Krankenfahrt bei tagesstationärer Behandlung allerdings nur für Versicherte verordnen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ vorlegen.
Möglich ist dies außerdem bei Personen mit Einstufungsbescheid (gemäß SGB XI) in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 oder bei Personen mit Pflegegrad 3, die wegen dauerhafter Beeinträchtigung ihrer Mobilität einer Beförderung bedürfen. In allen diesen Fällen ist keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.
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