Krankenhäuser drängen auf zügige Reform der Notfallversorgung
Berlin – Die Reform der ambulanten Notfallversorgung muss der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zufolge für die zukünftige Regierungskoalition eines der ersten wichtigen Handlungsfelder sein. Eine solche Reform solle die Notfallversorgung in „enger, gleichberechtigter Kooperation“ zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten gestalten. Zudem müssten laut DKG auch die finanziellen Rahmenbedingungen angepasst werden.
„Wir benötigen Kooperationen, die sich an regionalen Bedürfnissen und Möglichkeiten ausrichten. Im Vorfeld einer Reform benötigen wir aber auch eine ehrliche Analyse des Status quo“, erklärte heute Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.
Das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) hat in diesem Zusammenhang das Leistungsgeschehen im Bereich der ambulanten Notfallversorgung umfangreich analysiert. „Wir erkennen eindeutig, dass alleine die Vertragsärzte im Rahmen des ambulanten Notdienstes die flächendeckende Notfallversorgung nicht sicherstellen können“, so Gaß.
Der Marburger Bund (MB) begrüßte den Vorstoß. „Das DKI-Gutachten bestätigt, dass Notfallversorgung nur gemeinsam sektorübergreifend gelöst werden kann. Die Notfallversorgung muss vordringliches Thema einer künftigen Bundesregierung sein“, sagte Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes. Es brauche einen gesetzlichen Rahmen als Grundvoraussetzung, um die Strukturen im Sinne der Patienten basierend auf erfolgreichen Projekten zu verändern.
Die Krankenhäuser würden laut DGK seit Jahren mehr als die Hälfte der ambulanten Notfälle versorgen. Im Jahr 2018 seien von den 19,7 Millionen Notfällen 10,4 Millionen (53 Prozent) auf die Notaufnahmen der Krankenhäuser und 9,3 Millionen (47 Prozent) auf den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst entfallen. Dieser Anteil der ambulanten Notfälle in den Notaufnahmen der Krankenhäuser sei seit 2013 konstant.
Gleichzeitig zeigt das DKI-Gutachten aber auch, dass stationärer und ambulanter Bereich in vielen Regionen bereits erfolgreich bei der Notfallversorgung kooperieren. Probleme ergeben sich demnach meist dort, wo rechtliche Rahmenbedingungen die Kooperation und das verstärkte Engagement von Krankenhäusern unterbinden. An diesen „rechtlichen Sollbruchstellen“ müsse man ansetzen und vorhandene Kooperation so weiter stärken, betonte Gaß.
Die ambulante Notfallbehandlung in den Notaufnahmen belaste die Krankenhäuser aber laut dem DKG-Chef nicht nur personell und organisatorisch. Es seien vor allem ökonomische Probleme, vor denen man stehe.
„Eine weiterhin auf dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab basierende Kalkulation kann die Refinanzierung der Kosten von Bereitschaftsdienstpraxen beziehungsweise Notaufnahmen der Krankenhäuser nicht sichern, ist diese doch auf die vertragsärztlichen Praxen ausgerichtet. Auch hier muss die Reform ansetzen.“
Im DKI-Gutachten wird in diesem Zusammenhang unter anderem darauf verwiesen, dass etwa Vergütungsbestandteile für die Vorhaltung von Kapazitäten erforderlich wären. Insgesamt würden regional vorhandene fachärztliche Ressourcen in den Krankenhäusern aktuell in der ambulanten Versorgung nicht berücksichtigt – dies gelte hinsichtlich der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten, der Bedarfsplanung, der Vergütungssysteme, der Innovationsregeln sowie der Qualitätssicherung.
Die Gestaltungsmöglichkeiten der stationären fachärztlichen Ressourcen zum Einbezug in die ambulante Versorgung seien nach wie vor zu bürokratisch und unflexibel. Aus Kreisen von Ärzteverbänden wurde gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt diesbezüglich die Frage geäußert, woher die Krankenhäuser die fachärztlichen Ressourcen für zusätzlich zu leistende ambulante Versorgung nehmen wollen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: