Politik

Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz befürchten „Kahlschlag in der Notfallversorgung“

  • Donnerstag, 15. März 2018

Mainz – Die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser befürchten wegen einer bundesweit geplanten Neuregelung einen „Kahlschlag in der Notfallversorgung“. Von den 94 Krankenhausstandorten könnten 67 künftig nicht mehr an der Notfallversorgung teilnehmen, erklärte der Vorsitzende der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz, Bernd Decker, gestern in Mainz. Damit würde sich in Teilen des Westerwaldes, der Eifel, des Hunsrücks und der Pfalz kein Krankenhaus mit Zulassung zur Notfall­versorgung mehr finden.

Im April will der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), dem Spitzenvertreter von Ärzten, Kassen und Kliniken angehören, über die Reform entscheiden. Bei der Um­verteilung finanzieller Mittel geht es auch um die Definition, was Notfallversorgung ist.

Nach den Plänen sollen Kliniken, deren Intensivstation unter sechs Beatmungs­betten umfasst, künftig nicht als Bestandteil der Notfallversorgung geführt werden, erklärte die Krankenhausgesellschaft. Das soll auch gelten, wenn ein Krankenhaus keine zentrale Notaufnahme oder einen Computertomografen hat, der rund um die Uhr verfügbar ist. Gerade kleinere Kliniken hätten diese Möglichkeiten schlicht nicht.

Aus dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium hieß es dazu, ein Beschluss des Bundesausschusses mit den von der Krankenhausgesellschaft befürchteten Folgen sei völlig inakzeptabel. „Aktuell stehen sich verschiedene Folgeabschätzungen eines gestuften Notfall­konzeptes gegenüber“, sagte eine Sprecherin. „Gegenüber dem G-BA werden wir deutlich machen, dass vor einer Beschlussfassung eine ausreichend valide Folgenabschätzung vorliegen muss.“

dpa

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