Krankenhäuser: Indikatoren für Qualitätsberichte festgelegt
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Qualitätsindikatoren festgelegt, die von Krankenhäusern im Qualitätsbericht 2015 veröffentlicht werden müssen. Im Vergleich zum Berichtsjahr 2014 kommen 30 neue Indikatoren hinzu, 76 entfallen. Insgesamt müssen die Kliniken damit ihre Ergebnisse zu 233 der 351 Qualitätsindikatoren aus der stationären Qualitätssicherung darstellen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der G-BA heute in Berlin.
„Die neu zu veröffentlichenden Qualitätsindikatoren betreffen zum Beispiel Kaiserschnittgeburten und die kathetergestützte Untersuchung und Behandlung von Herzkranzgefäßen“, sagte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung im G-BA. Verzichtet wird für die öffentliche Berichterstattung etwa auf die Indikatoren der Leistungsbereiche Hüft- und Knietotalendoprothesen.
Krankenhäuser dokumentieren für den einrichtungsübergreifenden Vergleich ihre Behandlungsqualität in derzeit 30 ausgewählten Leistungsbereichen, beispielsweise dem kathetergestützten Einsatz einer Herzklappe und der Geburtshilfe. Der G-BA legt jährlich fest, welche der zu dokumentierenden Indikatoren auch im Qualitätsbericht eines Krankenhauses zu veröffentlichen sind.
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