Krankenhäuser liefern Informationen zu Pflegepersonaluntergrenzen

Berlin – Seit dem 1. Januar 2019 müssen in pflegesensitiven Bereichen Pflegepersonaluntergrenzen eingehalten werden. Die Erfassung der betroffenen Krankenhäuser wurde nun termingerecht abgeschlossen. Das teilte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) mit.
Für rund vier Millionen Patienten in mehr als 800 Kliniken muss der Personaleinsatz der DKG zufolge erfasst und als Monatsdurchschnittswert an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) gemeldet werden. „Das bedeutet für die Kliniken einen hohen zusätzlichen bürokratischen Mehraufwand“, hieß es von der DKG.
Die Kliniken zeigten, dass sie „konstruktiv an diesem für sie schwierigen gesetzlichen Vorhaben mitarbeiten“; sagte DKG-Präsident Gerald Gaß. Er wies zugleich darauf hin, dass es zwar das Ziel aller Kliniken sei, eine möglichst gute personelle Ausstattung zu erreichen und zu sichern. „Aber der Arbeitsmarkt ist schwierig, und wir haben heute schon rund 15.000 Stellen, für die wir kein Personal finden können“, erklärte er.
Die politisch gewollte kurzfristige Einführung von Untergrenzen hält die DKG nach wie vor für problematisch. Die Untergrenzen könnten dazu führen, dass Versorgungskapazitäten abgemeldet werden und Versorgungsengpässe entstünden. „Die Auswirkungen werden wir sehr genau beobachten müssen", so Gaß.
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