Krankenhäuser und Fachgesellschaft fordern mehr Telemedizin

Berlin – Mehr Telemedizin in der stationären Versorgung fordern die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed).
„Ihr Einsatz muss stärker im Rahmen der Krankenhausreform berücksichtigt und angemessen vergütet werden“, erklären die Gesellschaften in einem gemeinsamen Positionspapier. Wichtig sei „eine Abkehr von der Vorstellung, dass allein am Standort gut versorgt werden könne“, betonen DKG und DGTelemed.
Der Fachkräftemangel und die Krankenhausreform stellen die Krankenhäuser laut den beiden Gesellschaften vor große Herausforderungen. Die veränderte Versorgungsstruktur berge das Risiko von Versorgungslücken insbesondere in ländlichen Regionen. Dem könne eine telemedizinische Vernetzung entgegenwirken.
„Durch Telemedizin erhalten Ärztinnen und Ärzte Zugang zu Spezialwissen und Patienten eine wohnortnahe Versorgung. Viele Verlegungen lassen sich dadurch vermeiden. Dies schont sowohl bei Unikliniken als auch bei kleineren Krankenhäusern wertvolle Ressourcen“, erklärte Gernot Marx, Vorstandsvorsitzender der DGTelemed.
Bislang berücksichtige die Krankenhausreform telemedizinische Leistungen aber zu wenig, kritisierte er. Insbesondere das sogenannte Standortprinzip stehe dem Einsatz von Telemedizin entgegen. „Versorgung sollte auch unabhängig vom Standort erbracht werden können, wenn dies den Patienten nutzt“, sagte Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.
Gesetzliche Regelungen sollten Krankenhäuser in die Lage versetzen, telemedizinische Leistungen erbringen und abrechnen zu können, auch wenn Teile der Versorgung nicht direkt am eigenen Standort erbracht, sondern via Telekonsil hinzugeholt würden. „Nur so können auch Krankenhäuser in strukturschwachen Regionen eine optimale, möglichst wohnortnahe Patientenversorgung leisten“, betonte er.
DKG und DGTelemed kritisieren, bei der Krankenhausreform sei der Einsatz von telemedizinischen Leistungen und Telekooperationen nur unzureichend berücksichtigt und auf wenige Anwendungsfelder beschränkt. „Mit diesen zurückhaltenden Regelungen wird es im Rahmen der Krankenhausreform weder gelingen, das Potenzial der Telemedizin für die Gesundheitsversorgung zu heben, noch auf gegebenenfalls entstehende Versorgungsengpässe zeitnah zu reagieren“, warnen sie in dem Positionspapier.
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