Vermischtes

Krankenhäuser und Fachgesellschaft fordern mehr Telemedizin

  • Mittwoch, 13. November 2024
/daniilvolkov, stock.adobe.com
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Berlin – Mehr Telemedizin in der stationären Versorgung fordern die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed).

„Ihr Einsatz muss stärker im Rahmen der Krankenhausreform berücksichtigt und angemessen vergütet werden“, er­klären die Gesellschaften in einem gemeinsamen Positionspapier. Wichtig sei „eine Abkehr von der Vorstellung, dass allein am Standort gut versorgt werden könne“, betonen DKG und DGTelemed.

Der Fachkräftemangel und die Krankenhausreform stellen die Krankenhäuser laut den beiden Gesell­schaften vor große Herausforderungen. Die veränderte Versorgungsstruktur berge das Risiko von Ver­sorgungslücken insbeson­dere in ländlichen Regionen. Dem könne eine telemedizinische Vernetzung entgegenwirken.

„Durch Telemedizin erhalten Ärztinnen und Ärzte Zugang zu Spezialwissen und Patienten eine wohn­ortnahe Versor­gung. Viele Verlegungen lassen sich dadurch vermeiden. Dies schont sowohl bei Unikliniken als auch bei kleineren Krankenhäusern wertvolle Ressourcen“, erklärte Gernot Marx, Vorstandsvorsitzender der DGTelemed.

Bislang berücksichtige die Krankenhausreform telemedizinische Leistungen aber zu wenig, kritisierte er. Insbeson­dere das sogenannte Standortprinzip stehe dem Einsatz von Telemedizin entgegen. „Versorgung sollte auch unab­hängig vom Standort erbracht werden können, wenn dies den Patienten nutzt“, sagte Gerald Gaß, Vorstandsvorsit­zender der DKG.

Gesetzliche Regelungen sollten Krankenhäuser in die Lage versetzen, telemedizinische Leistungen er­bringen und abrechnen zu können, auch wenn Teile der Versorgung nicht direkt am eigenen Standort erbracht, sondern via Tele­konsil hinzugeholt würden. „Nur so können auch Krankenhäuser in struktur­schwachen Regionen eine optimale, möglichst wohnortnahe Patientenversorgung leisten“, betonte er.

DKG und DGTelemed kritisieren, bei der Krankenhausreform sei der Einsatz von telemedizinischen Leis­tungen und Telekooperationen nur unzureichend berücksichtigt und auf wenige Anwendungsfelder be­schränkt. „Mit diesen zurückhaltenden Regelungen wird es im Rahmen der Krankenhausreform weder gelingen, das Potenzial der Telemedizin für die Gesundheitsversorgung zu heben, noch auf gegebenenfalls entstehende Versorgungsengpässe zeitnah zu reagieren“, warnen sie in dem Positionspapier.

hil

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