Krankenhäuser wollen EU-Regelungswut bremsen

Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert die europäischen Gesetzgeber auf, der EU-Regelungswut Grenzen zu setzen. „Bei zahlreichen Initiativen braucht es mehr Sensibilität für die – manchmal nicht beabsichtigten – Folgen für die Gesundheitsversorgung“ heißt es dazu in einem Positionspapier der DKG, das die Gesellschaft mit Blick auf die im Mai 2014 anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) beschlossen hat. Mögliche strukturelle und finanzielle Auswirkungen für die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten sollten daher Bestandteil jeder Gesetzesfolgenabschätzung sein.
„Prämisse muss dabei für alle Beteiligten sein, dass eine Gesundheitspolitik der EU die Gesundheitspolitik der Mitgliedstaaten in sinnvoller und schonender Weise unterstützt und da aktiv ergänzt, wo gemeinsames Handeln im Vergleich zu einzelstaatlichen Maßnahmen bessere Erfolge erzielt“, so die DKG.
In der Broschüre „DKG-Positionen zur Europawahl 2014“ unterstreichen die deutschen Krankenhäuser zugleich, welche Maßnahmen und Entwicklungen auf EU-Ebene sie für sinnvoll halten. Hierzu zählen die Wahlfreiheit für EU-Patienten, Freizügigkeit für die Gesundheitsberufe, höhere Qualität der Leistung durch Austausch von Informationen oder die Förderung der gemeinsamen Forschung mit Partnern in Europa.
Mobilität kann Qualität steigern
So ist nach Ansicht der DKG die Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, die auch für die Gesundheitsberufe gilt, ein wichtiger Schritt hin zu einer verstärkten Mobilität von Arbeitnehmern. „Die - auch zeitlich befristete – Anstellung von Arbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten kann zur Steigerung der Qualität der Krankenhausversorgung in Deutschland und zur Abdeckung von personellen Engpässen dienen“ betonen die Krankenhäuser.
Die DKG fordert gleichwohl die EU-Kommission dazu auf, nicht über das Ziel hinaus zu schießen und über delegierte Rechtsakte die Ausbildungsziele für einzelne Berufsgruppen wie die Krankenpflegekräfte so zu verändern, dass neue Berufsbilder entstehen.
Kritisch steht die DKG auch der verpflichtenden Einrichtung europäischer Referenznetzwerke zur grenzüberschreitenden Versorgung von Patienten mit seltenen Erkrankungen gegenüber. Zwar könnten die Netzwerke die nationalen Versorgungsangebote sinnvoll ergänzen. Die Errichtung und die Unterhaltung der Zentren dürften jedoch die Planungskompetenzen der zuständigen nationalen Behörden nicht beeinträchtigen. Auch dürften aus der Arbeit der europäischen Referenznetzwerke keine verpflichtenden Qualitäts- und Strukturvorgaben für die nationale Ebene abgeleitet werden.
Ein besonderes Augenmerk der DKG gilt der Neuorganisation der Arbeitszeit im Krankenhaussektor. „Wir brauchen mehr Flexibilität. Eine Novellierung der Arbeitszeitrichtlinie sowie eine Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes sind dringend erforderlich“, so DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
Der neue Rechtsrahmen müsse differenzierte Formen der Arbeitszeit und ihrer Bewertung zulassen. „Krankenhäuser müssen in die Lage versetzt werden, eine finanzierbare und problemorientierte Arbeitszeitgestaltung zu organisieren, zum Beispiel in Form von Bereitschaftsdiensten“, fordert die DKG.
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