Politik

Krankenhaus bei Arztfehlern für psychische Erkrankungen von Angehörigen haftbar

  • Freitag, 28. Juni 2019
/dpa
/dpa

Karlsruhe – Menschen, die wegen des kritischen Gesundheitszustands eines nahen Angehörigen nach einem Behandlungsfehler psychisch erkranken, können Anspruch auf Schadenersatz haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem heute ver­öffentlichten Urteil entschieden (Az. VI ZR 299/17). Es gebe keinen Grund, warum nach einem Arztfehler andere Regeln gelten sollten als nach einem Unfall.

Eine Frau hatte ein Kölner Krankenhaus verklagt, nachdem bei ihrem Ehemann Kom­plikationen nach einer Darmspiegelung aufgetreten waren. Ihr Mann habe mehrere Wochen in akuter Lebensgefahr geschwebt. Sie habe deshalb Depressionen und Angstzustände bekommen.

Zwei Gutachten hatten in dem Fall Behandlungsfehler fest­gestellt. Der Ehemann hatte deshalb vom Versicherer der Klinik 90.000 Euro erhalten. Zuletzt hatte das Oberlan­des­­gericht (OLG) Köln die Klage der Frau abgewiesen. Der Arztfehler habe den Ge­sundheitszustand des Mannes nur noch verschlechtert. Das mitzuerleben, sei allge­meines Lebensrisiko.

Das lassen die obersten Zivilrichter des BGH so nicht stehen. Psychische Erkran­kun­gen seien zwar nur dann eine Gesundheitsverletzung, wenn sie „über die gesundheit­lichen Beeinträchtigungen hinausgehen, denen Betroffene beim Tod oder einer schwe­ren Verletzung eines nahen Angehörigen in der Regel ausgesetzt sind“. In diesem Fall hätten die Beschwerden der Klägerin ein außergewöhnliches Ausmaß gehabt.

Das OLG muss den Fall nun neu verhandeln und prüfen, ob der Zustand des Ehe­manns tatsächlich die Ursache der psychischen Erkrankung war.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung