Ärzteschaft

Ärzte erwarten Grundsatz­entscheidung zu Sterbebegleitung

  • Montag, 1. Juli 2019
/picture alliance/Christoph Schmidt
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Leipzig – Vom Bundesgerichtshof (BGH) wird übermorgen eine grundsätzliche Ent­scheidung zu Sterbehilfe und Sterbebegleitung durch Ärzte erwartet. Es geht um zwei Fälle, bei denen Mediziner aus Berlin und Hamburg kranke Menschen nach der Ein­nahme tödlicher Medikamente bis zum Tod begleitet hatten, ohne lebensrettende Maßnahmen zu ergreifen.

Die Landgerichte in Berlin und Hamburg sprachen die Me­diziner frei. Dagegen legten die Staatsanwaltschaften Revision ein, nun liegen die Fälle beim 5. Strafsenat des BGH in Leipzig. „Das ist ein sehr relevantes Urteil, weil es um grundsätzliche Fragen geht“, sagte der Sprecher des Marburger Bundes (MB), Hans-Jörg Freese.

Beide Fälle liegen schon Jahre zurück: 2013 schluckte eine chronisch kranke Frau in Berlin eine tödliche Dosis eines Schlafmittels. Danach informierte sie ihren Arzt, der sie bewusstlos fand und, wie zuvor verabredet, ihr Sterben begleitete. Der Hamburger Mediziner war dabei, als 2012 zwei über 80 Jahre alte, kranke Frauen auf eigenen Wunsch aus dem Leben schieden. Beide Mediziner wurden freigesprochen.

In beiden Fällen sei es der klare Wille der Patienten gewesen, ihr Leben zu beenden. Dieser Wille sei zu respektieren, so die Gerichte. Gegen die Freisprüche legten die Anklagevertreter Revision ein. Schon nach ihrer Berufsordnung dürften Ärzte keine aktive Hilfe zur Selbsttötung leisten, erläuterte Freese. Zugleich müssten Mediziner aber Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens bei­stehen. „Die Frage ist immer: Was heißt das?“, sagte Freese.

Der BGH wird klären müssen, ob sich Mediziner strafbar machen, wenn sie in einem solchen Fall auf lebensrettende Maßnahmen verzichten. Die Staatsanwaltschaften hatte die Mediziner wegen Totschlags sowie Tötung auf Verlangen angeklagt.

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland nicht erlaubt. Seit 2015 gilt zudem das Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“. Dieses zielt auf Sterbehilfe als Ge­schäftsmodell organisierter Vereine. Gegen das Verbot haben schwerkranke Men­schen, Ärzte und Sterbehilfe-Vereine beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ge­klagt. Eine Entscheidung des BVerfG in Karlsruhe wird im Herbst erwartet.

dpa/may

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