Politik

Krankenhaus­direktoren fordern neun Milliarden Euro an Regelinvestitionen

  • Donnerstag, 5. Oktober 2017
/VILevi, stock.adobe.com
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Berlin – Deutschland benötigt ein ‚Zukunftskonzept Deutsches Krankenhaus‘, das gemeinsam von Bund und Ländern getragen wird und mit dem bekannte Grundsatz­probleme gelöst werden. Das hat der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) angemahnt, der „erheblichen Handlungsbedarf“ ausmacht.

Der Verband fordert eine Erhöhung der Regelinvestitionen durch die Bundesländer von zurzeit bundesweit rund 2,8 Milliarden Euro auf über sechs Milliarden Euro pro Jahr. Bei den Instandhaltungen stellt sich der VKD eine Beteiligung der Krankenkassen über einen Zuschlag auf die Fallpauschale von fünf Prozent und damit etwa drei Milliarden Euro vor.

Strukturfonds aufstocken

„Mit zusammen rund neun Milliarden Euro pro Jahr wäre ein angemessenes Inves­titionsniveau erreicht, wie es Anfang der 1990er Jahre noch bestand“, sagte Düllings. Wichtig sei außerdem, den bestehenden Strukturfonds deutlich aufzustocken und zeitlich zu verlängern. Nur so werde es gelingen, Krankenhausstrukturen zu konzentrieren, betonte der VKD-Präsident.

Großer Handlungsbedarf besteht laut Verband auch bei der Digitalisierung. „Die deutschen Krankenhäuser weisen international einen peinlichen Rückstand in der Digitalisierung auf. Die über Jahre mangelhafte Investitionsfinanzierung der Bundesländer hat dazu geführt, dass die Entwicklung an den deutschen Kliniken vorbeigezogen ist“, kritisierte Düllings. Der digitale Rückstand der Kliniken lasse sich nur mit einer Investitionsoffensive aus Bundesmitteln aufholen. „Nötig wären schätzungsweise zwei Milliarden Euro pro Jahr über fünf Jahre“, so der VKD-Präsident.

Düllings ermahnte die Parteien, sich zu einer tatsächlich zukunftssicheren Gesund­heitsversorgung zu bekennen. „Die stetig anwachsenden Probleme können durch das Drehen an kleinen Schräubchen nicht mehr gelöst werden“, sagte Düllings. Das betreffe auch die Notfallversorgung. Düllings wiederholte die Forderung, der Sicherstellungs­auftrag für die ambulante Notfallversorgung sollte an die Krankenhäuser gehen.

hil

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