Krankenhausentgelte in Schleswig-Holstein vereinbart
Kiel –Die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) und die Verbände der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung haben sich auf den Landesbasisfallwert für 2018 verständigt. Darauf hat die KGSH hingewiesen.
Der für die Abrechnung der Krankenhausleistungen maßgebliche Wert ist demnach für das laufende Jahr um 92,50 Euro auf 3.439 Euro angehoben worden. Mit der Erhöhung planen die Krankenkassen 2018 fast 80 Millionen Euro mehr für die stationäre Versorgung ein als 2017, hieß es.
Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) begrüßte das „Plus von rund 80 Millionen Euro für die Kliniken“. „Ziel Schleswig-Holsteins bleibt die weitere Annäherung an einen bundeseinheitlichen Basisfallwert“, sagte er.
Schleswig-Holstein hatte sich auf Bundesebene wiederholt für eine Angleichung der Länderbasisfallwerte eingesetzt und in den vergangenen Jahren im Bundesvergleich aufgeholt. Die Krankenkassen bezahlen Behandlungskosten der Versicherten in den Kliniken über Fallpauschalen. Diese werden mithilfe der Basisfallwerte je nach Behandlungsaufwand berechnet. Daneben finanzieren Länder und Kommunen die Investitionskosten der Krankenhäuser.
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