Verhandlungen zur Vergütung der stationären Leistungen in Hessen gescheitert
Eschborn/Frankfurt – In Hessen sind die Verhandlungen der Krankenhausgesellschaft mit den Krankenkassen zum sogenannten Landesbasisfallwert gescheitert. Die Entscheidung zur Vergütung der stationären Leistungen soll jetzt das Schiedsamt treffen. „Wir bedauern das Scheitern der Verhandlungen. Wir hätten uns gewünscht, ohne die Schiedsstelle zu einer Einigung zu gelangen. In anderen Bundesländern ist dies schließlich auch möglich“, sagte der Präsident der Hessischen Krankenhausgesellschaft Reinhard Wabnitz. Grund für das Scheitern sei, dass die Krankenkassen in Hessen nicht bereit seien, den Krankenhäusern eine Preissteigerung auf dem Niveau des Durchschnitts der anderen Bundesländer zu gewähren.
In jedem Bundesland gilt ein eigener Landesbasisfallwert. Dieser lag 2017 mit 3.530,50 Euro in Rheinland-Pfalz am höchsten. Am niedrigsten war der Landesbasisfallwert mit 3.341,67 Euro in Sachsen und Thüringen. Hessen lag mit einem Wert von 3.352,50 Euro im Mittelfeld, der bundesweite Durchschnitt lag laut der Krankenhausgesellschaft bei 3.376,11 Euro.
Die Krankenhausgesellschaften der Bundesländer legen den Landesbasisfallwert in Verhandlungen mit Verbänden der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung fest. Dieser bildet als Basispreis die Grundlage für die Abrechnung einzelner Fallpauschalen.
Anders als bei Tarifverhandlungen hat der Gesetzgeber bei der Bestimmung der Landesbasisfallwerte den Vertragsparteien Grenzen gesetzt. Er darf 2018 eine Untergrenze von 3.431,93 Euro nicht unter- und eine Obergrenze von 3.553,98 Euro nicht überschreiten.
„Ein adäquater Landesbasisfallwert kommt direkt den Beschäftigten in den Krankenhäusern zugute. Schließlich bilden die Personalkosten in den Akutkliniken den größten Kostenblock“, sagte Wabnitz. Die Kassen könnten nicht auf der einen Seite bessere Arbeitsbedingungen für die Pflege fordern und gleichzeitig die Finanzierung über den Landesbasisfallwert verweigern, so seine Kritik.
Die Verhandlungen zum Landesbasisfallwert 2018 hatten in Hessen im Oktober 2017 begonnen. Seitdem haben mehrere Verhandlungsrunden und Gespräche stattgefunden. Nach Einreichen des offiziellen Schiedsstellenantrags muss die Schiedsstelle innerhalb von sechs Wochen eine Entscheidung treffen. Die Hessische Krankenhausgesellschaft rechnet damit bis Ende März.
Neben Hessen werden auch Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen die Schiedsstelle anrufen. Für Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein liegen bereits Ergebnisse für 2018 mit einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,76 Prozent vor. In den anderen Bundesländern wird noch verhandelt.
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