Krankenhausentgeltkatalog 2021 steht

Berlin – Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), GKV-Spitzenverband und Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben den für 2021 geltenden Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) verabschiedet.
Darüber hinaus einigten sich die Verhandlungspartner auch auf einen pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2021).
Der neue DRG-Katalog enthält unter anderem neue unbewertete teilstationäre DRGs für Kinder und präzisiert die erforderliche Abgrenzung der Pflegepersonalkosten. Zudem hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) darin erste Leitplanken zur Abbildung von Patienten mit einer COVID-Erkrankung aufgestellt.
„Es ist erfreulich, dass es gelungen ist, bei diesem komplexen Verhandlungsprozess zu einer Einigung zu kommen“, lobte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, die konstruktive Zusammenarbeit der Beteiligten.
Insbesondere die Klarstellungen zum Pflegebudget könnten die aktuellen Budgetverhandlungen von erheblichem Konfliktpotenzial befreien. Die Präzisierungen bei der Abgrenzung der Pflegepersonalkosten waren aufgrund der im vergangenen Jahr beschlossenen Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem Fallpauschalensystem erforderlich geworden.
Der DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 19 Millionen stationäre Fälle pro Kalenderjahr und steuert ein Finanzierungsvolumen von über 75 Milliarden Euro. Er wird durch das von den Partnern der Selbstverwaltung gemeinsam getragene InEK auf der Grundlage von Fallkostendaten der Krankenhäuser kontinuierlich weiterentwickelt.
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