Politik

Krankenhausentgelt­katalog 2021 steht

  • Freitag, 6. November 2020
/Valerie Potapova, stockadobecom
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Berlin – Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), GKV-Spitzenverband und Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben den für 2021 geltenden Fallpauschalenkata­log (DRG-Katalog) verabschiedet.

Darüber hinaus einigten sich die Verhandlungspartner auch auf einen pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2021).

Der neue DRG-Katalog enthält unter anderem neue unbewertete teilstationäre DRGs für Kinder und präzisiert die erforderliche Abgrenzung der Pflegepersonalkosten. Zudem hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) darin erste Leitplanken zur Ab­bildung von Patienten mit einer COVID-Erkrankung aufgestellt.

„Es ist erfreulich, dass es gelungen ist, bei diesem komplexen Verhandlungsprozess zu einer Einigung zu kommen“, lobte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzen­ver­band, die konstruktive Zusammenarbeit der Beteiligten.

Insbesondere die Klarstellungen zum Pflegebudget könnten die aktuellen Budgetver­hand­­lungen von erheblichem Konfliktpotenzial befreien. Die Präzisierungen bei der Ab­grenzung der Pflegepersonalkosten waren aufgrund der im vergangenen Jahr beschlos­senen Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem Fallpauschalensystem erfor­der­lich geworden.

Der DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 19 Millionen stationäre Fälle pro Kalenderjahr und steuert ein Finanzierungs­volu­men von über 75 Milliarden Euro. Er wird durch das von den Partnern der Selbstver­wal­tung gemeinsam getragene InEK auf der Grundlage von Fallkostendaten der Kranken­häuser kontinuierlich weiterentwickelt.

hil/sb

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